Auf dem Weg zur Sprachförderung nach dem neuen Zuwanderungsgesetz

 
 

Am 1. Januar 2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Damit läuft die Sprachförderung nach Garantiefonds oder nach SGB III aus. Seit Januar 2005 starten die neu eingerichteten Integrationskurse.
 

Am 1. Dezember 2004 verabschiedet das Bundeskabinett die Integrationskursverordnung (IntV)

Mitte Oktober 2004 liegen die Entwürfe für die Integrationskursverordnung und für das Integrationssprachkurskonzept vor, die die zukünftige Sprachförderung bestimmen sollen:

Am 7. Juli 2004 verabschiedet der Bundesrat das Zuwanderungsgesetz. Am 5. August unterzeichnet Bundespräsident Köhler das Gesetz. Damit kann es am 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Am 1. Juli 2004 verabschiedet der Bundestag das Zuwanderungsgesetz bei vier Gegenstimmen

Am 15. Januar 2004 stellt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Antrag zur Rücknahme der Kürzungen von Integrationsmaßnahmen. Begründet wird der Antrag von Willi Zylajew und von Jochen-Konrad Fromme.

Am 25. Oktober 2003 nimmt der Vermittlungsausschuss seine Arbeit auf.

Am 20. Juni 2003 lehnt der Bundesrat das Zuwanderungsgesetz ab. Der Vermittlungsausschuss wird angerufen.

Am 4. Juni 2003 informiert die Bundesregierung in der Antwort (15/1045) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/965) über finanzielle und rechtliche Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Zuwanderung.
Zur finanziellen Situation wird unter anderem ausgeführt, dem Bundesamt stehen nach Erhöhung des entsprechenden Haushaltstitels zur Sprachförderung ausländischer Arbeitnehmer in 2003 aktuell 22,8 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit diesem Etat könnten jedoch, wie auch in den vergangenen Jahren, nicht alle Sprachkurse genehmigt werden. Bis zum 15. Mai 2003 seien 8,7 Millionen Euro für begonnene Sprachkurse verausgabt worden.

Am 26. Mai 2003 trifft sich der Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration zu seiner konstituierenden Sitzung in Nürnberg.

Am 9. Mai 2003 nimmt der Bundestag das Zuwanderungsgesetz in 2. und 3. Lesung an.

Am 5. Mai 2003 legt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion 128 Änderungsanträge zur zweiten und dritten Lesung des Zuwanderungsgesetzes vor. Ziel: Verringerung der Zuwanderung - Verbesserung der Integration.

Am 14. Februar 2003 wurde das Zuwanderungsgesetz erneut in den Bundesrat eingebracht. Bundesinnenminister Schily begründet den Entwurf.

Am 27. Januar 2003 wurde in einem Erlass des Bundesministeriums des Innern festgelegt, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Nürnberg die Deutsch-Sprachkurse für Ausländer auf der Grundlage der Förderbedingungen des Sprachverbandes sofort übernehmen soll. Der Sprachverband wird aufgefordert, kurzfristig die nötigen Unterlagen an das Bundesamt zu übergeben.

Am 15. Januar 2003 hat das Bundeskabinett hat beschlossen, den Entwurf des Zuwanderungsgesetzes erneut und unverändert in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.

Am 18. Dezember verkündete das Bundesverfassungsgericht das Urteil zu der Klage einiger Bundesländer wegen des Zustandekommens des Zuwanderungsgesetzes. Das BVG gibt der Klage Recht, damit ist das Zuwanderungsgesetz gestoppt.

Am 6. November verabschiedete das Bundeskabinett die Verordnung über die Integration der Ausländer. Die Verordnung muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden.

Am 4. November trafen sich Vertreter des BAMF auf Initiative des DVV und "Pro Integration" mit Sprachkursträgern und Wohlfahrtsverbänden in Nürnberg.
Kurzprotokoll

Am 28. Oktober fand das 6. Plenum der Initiative „Pro Integration“ in Potsdam statt. Die anwesenden Teilnehmer verabschiedeten einstimmig eine Resolution zum Verfahren der Trägergewinnung und zum Inhalt der geplanten Sprachförderung.
(Download der Resolution als .doc-Datei.)

Am 16. Oktober wurden die neuen Koalitionsvereinbarungen zwischen SPD und den Grünen unterzeichnet. Im Teil VIII Sicherheit, Toleranz und Demokratie wird unter dem Punkt 1.1. das Jahrzehnt der Integration ausgerufen. Dort heißt es auch:
„Mit dem Zuwanderungsgesetz haben wir erstmals neu zuwandernden Ausländern und Aussiedlern gleichermaßen einen Anspruch auf die erforderlichen Sprach- und Orientierungskurse gegeben. Wir werden eine den Pflichten und Ansprüchen der Betroffenen entsprechende und bedürfnisgerechte Ausstattung der Kurse einschließlich Kinderbetreuung und sozialpädagogischer Begleitung gewährleisten. Darüber hinaus werden wir uns auch um die nachholende Integration von bereits in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten und von Ausländern mit humanitären Aufenthaltsrechten bemühen. Die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen, denen nach dem Zuwanderungsgesetz ein Aufenthaltsrecht zusteht, werden wir besonders fördern
(Hervorhebungen Redaktion)

Am 11. Oktober 2002 stellte das BAMF die Unterlagen zur Trägerbefragung auf seine Website. Das BAMF führt für die Gewinnung von Sprachkursträgern im Rahmen der Sprachförderung gem. § 43 Abs. 3 Satz 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 9 Abs. 5 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) ein allgemeines Auswahl- und Zulassungsverfahren durch. Das Verfahren ist befristet auf den 8. November 2002.

Am 14. August 2002 fand in Nürnberg ein Workshop "Sprachförderung für jugendliche Ausländer und Spätaussiedler im Rahmen des Zuwanderungsrechts" statt, bei dem es u.a. um die inhaltlichen Anforderungen an den Sprachunterricht mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen und die sozialpädagogische Betreuung ging. Im Rahmen dieses Workshops wurde auch eine Präzisierung des modularen Modells vorgestellt, das das BAMF für die Durchführung der Sprachkurse voraussetzt. Inzwischen liegt seitens des BAMF eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse vor.

Ergänzendes Protokoll des Workshops "Jugendkurse"

Am 30. Juli 2002 hat in Nürnberg beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge eine Fachtagung mit repräsentativen Vertretern der Sprachverbände stattgefunden. Das Ergebnisprotokoll des BAMF liegt inzwischen vor.

Am 9. Juli 2002 hat Innenminister Otto Schily offiziell das neue Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)ins Leben gerufen.

Am 20. Juni 2002 hat Bundespräsident Rau das Zuwanderungsgesetz unterschrieben. Dabei übte er heftige Kritik an der Bundesratsitzung vom 22. März. Der Bundespräsident hielt es für wünschenswert, dass die Umstände der Bundesratsentscheidung vom Bundesverfassungsgericht geprüft und Rechtssicherheit hergestellt werde.

Erklärung des Bundespräsidenten (.pdf) vom 20. Juni 2002

Am 12. Juni 2002 hat in Nürnberg beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ein Expertenhearing zu den Sprachkursen stattgefunden.

offizielles Protokoll des Expertenhearings (.doc)
ergänzendes Protokoll des Expertenhearings

Die Kosten des Zuwanderungsgesetzes im Bereich der Sprachförderung werden noch immer für 2003 nach der Bundestagsdrucksache 14/8399 kalkuliert. Daraus ergibt sich nach den Planungen

pro Kopf - pro Stunde - eine Pauschale von 2,05 Euro

Auf die Beteiligten umgerechnet, bedeutet das jeweils für den Bund und das Land 0,64 € (Aussiedler 1,28 € vom Bund allein), die Teilnehmer sollen 0,77 € pro Unterrichtsstunde beisteuern.

Kostenkalkulation des Bundes

Download der Drucksache 14/8399 (Haushaltsausschuss) (.pdf)

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