Antrag des Freistaates Bayern zum Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und
Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthaltes und der Integration
von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) BR-Drs. 22/03
Zu Art. 1 - Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die
Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 44 wird wie folgt geändert:
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
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- In Satz 1 wird das Wort "erstmals" gestrichen und es wird nach der Aufzählung
das Wort "erhält" durch das Wort "besitzt" ersetzt.
- Am Ende des Satzes 3 wird das Wort "erhält" durch das Wort "besitzt" ersetzt.
- In Absatz 2 wird die Zahl "zwei" durch die Zahl "drei" ersetzt.
Begründung:
Mit den Änderungen wird die Integration auch der bereits hier lebenden Ausländer
gefördert.