Antrag des Freistaates Bayern zum Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthaltes und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) BR-Drs. 22/03

Zu Art. 1 - Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

§ 44 wird wie folgt geändert:
 

  1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:
    1. In Satz 1 wird das Wort "erstmals" gestrichen und es wird nach der Aufzählung das Wort "erhält" durch das Wort "besitzt" ersetzt.
    2. Am Ende des Satzes 3 wird das Wort "erhält" durch das Wort "besitzt" ersetzt.
  2. In Absatz 2 wird die Zahl "zwei" durch die Zahl "drei" ersetzt.
Begründung: Mit den Änderungen wird die Integration auch der bereits hier lebenden Ausländer gefördert.  
 

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