Zu Art. 1 - Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 75 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Buchstabe 3a werden nach dem Wort "Basissprachkurses" ein Komma gesetzt
und die Wörter "des Aufbausprachkurses" eingefügt sowie die Bezeichnung
"Satz 5" gestrichen.
Begründung:
Folgeänderung aus § 43.
