Antrag des Freistaates Bayern zum Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthaltes und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) BR-Drs. 22/03

Zu Art. 1 - Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

§ 76 wird wie folgt geändert:
 
In Absatz 2 wird das Wort "sieben" durch das Wort "neun" ersetzt und es werden nach dem Wort "Bevölkerungswissenschaft," die Wörter "der Familienforschung," eingefügt.
 
Begründung:
Im Hinblick auf die Bedeutung der Familie für die Integration ist, nicht zuletzt auch aufgrund der Ergebnisse des Sechsten Familienberichts der Bundesregierung, gesetzlich festzulegen, dass im Sachverständigenrat ein Mitglied mit besonderen Kenntnissen im Bereich der Familienforschung vertreten ist.  
 

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