Zu Art. 1 - Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 76 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 wird das Wort "sieben" durch das Wort "neun" ersetzt und es werden nach
dem Wort "Bevölkerungswissenschaft," die Wörter "der Familienforschung,"
eingefügt.
Begründung:
Im Hinblick auf die Bedeutung der Familie für die Integration ist, nicht zuletzt
auch aufgrund der Ergebnisse des Sechsten Familienberichts der Bundesregierung,
gesetzlich festzulegen, dass im Sachverständigenrat ein Mitglied mit besonderen
Kenntnissen im Bereich der Familienforschung vertreten ist.
