Antrag des Freistaates Bayern zum Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthaltes und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) BR-Drs. 22/03

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Art. 76 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
 
Zu Artikel 6 Nr. 3 Buchstabe a) (§ 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BVFG)
 
In Artikel 6 Nr. 3 Buchstabe a) ist § 9 Abs. 1 wie folgt zu ändern:

  1. In Satz 1 sind die Wörter "Basis- und einen Aufbausprachkurs von gleicher Dauer" durch die Wörter "Basissprachkurs von sechshundert Unterrichtsstunden und einen Aufbausprachkurs von dreihundert Unterrichtsstunden" zu ersetzen.
  2. In Satz 3 ist das Wort "sechs" durch das Wort "neun" zu ersetzen.
Begründung:
 
Zu a: Insbesondere im Bereich der Sprachausbildung für Spätaussiedler existieren bereits Integrationsmaßnahmen. Es erfolgt u. a. eine Sprachausbildungsförderung nach dem SGB III und dem Garantiefonds.
 
Mit der Festlegung einer Sprachförderung bestehend aus einem Basis- und Aufbaukurs von insgesamt 600 Unterrichtsstunden werden die bisherigen Sprachausbildungsangebote deutlich unterschritten. Die Ausbildung bei SGB III - Maßnahmen beläuft sich derzeit durchschnittlich auf ca. 900 Zeitstunden und bei Garantiefondsmaßnahmen im Schul- und Berufsbildungsbereich auf bis zu 2000 Unterrichtsstunden.
 
Eine Absenkung der Ausbildungsdauer wird zu einem Rückgang des Ausbildungsstandes führen. Dies wird die gesellschaftliche Integration und den Zugang zum Arbeitsmarkt für die Gruppe der Spätaussiedler, deren Ehegatten und Angehörige erheblich erschweren. Dies wiederum wird Folgekosten verursachen, die - zunächst - die Kommunen und die Länder treffen, längerfristig aber auch den Bund hinsichtlich der Gewährleistung der inneren Sicherheit.
 
Die Absenkung auf insgesamt 600 Unterrichtsstunden beruht auf einer Angleichung der Sprachausbildung für alle Zuwanderer auf niedrigem Niveau. Es ist integrationspolitisch jedoch völlig verfehlt, bereits erreichte Standards der Sprachausbildung zu unterschreiten. Vielmehr gilt es, die Sprachausbildung für alle Zuwanderer auf ein Niveau zu heben, bei dem man nach den bislang erlangten Erfahrungen davon ausgehen kann, dass eine sinnvolle Sprachausbildung möglich wird und die angestrebten Ziele, eine Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt und der weiterführenden Integration, erreicht werden.
 
Zu b: Die Notwendigkeit zur Ausdehnung des Zeitraums ergibt sich aus der Erhöhung der Stundenzahl für den Basissprachkurs von 300 auf 600 Unterrichtsstunden.
 
 

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