Antrag des Freistaates Bayern zum Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und
Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthaltes und der Integration
von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) BR-Drs. 22/03
Zu Artikel 8 Nr. 9
Artikel 8 Nr. 9 ist wie folgt zu fassen:
Der bisherige § 10b Abs. 3 Satz 2 wird Satz 3
Begründung:
Es handelt sich um eine Folgeänderung.