Antrag des Freistaates Bayern zum Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthaltes und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) BR-Drs. 22/03

Zu Artikel 8 Nr. 9
 
Artikel 8 Nr. 9 ist wie folgt zu fassen:
 
Der bisherige § 10b Abs. 3 Satz 2 wird Satz 3
 
Begründung:
 
Es handelt sich um eine Folgeänderung.  
 

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