Das bedeutet
- ein den Bedürfnissen der unterschiedlichen Zielgruppen entsprechender Umfang
der Integrationskurse,
- pädagogisch sinnvolle Gruppengrößen, um effektiven Unterricht zu
gewährleisten,
- fachlich qualifiziertes Personal für Unterricht und sozialpädagogische Begleitung,
- im Unterricht zielgruppenorientierte Methodik und klar definierte Inhalte,
- Eingangs- und Zwischentests zur Bildung homogener Gruppen,
- Abschlusstests als Erfolgskontrolle,
- eine adäquate sozialpädagogische Begleitung für eine erfolgreiche schulische,
berufliche und gesellschaftliche Integration. Effektive und zeitnahe Organisationsabläufe,
- keine Anwendung des Zuwendungsrechts, sondern die Anwendung des Auftragsrechts mit
maßnahmebezogener Erstattung angemessener Kostensätze,
- integrationsfördernde Netzwerkarbeit, Personalentwicklung und Weiterbildung,
- gute räumliche und sachliche Ausstattung des Lehrgangsträgers,
- Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel,
- die Erstattung von Fahrtkosten und Kosten der Lern- und Arbeitsmittel sowie, falls
erforderlich, Kostenübernahme bei auswärtiger Unterbringung,
- Übernahme der Kosten der Kinderbetreuung,
- regionale und überregionale Koordinierung des Kursangebots,
- Trägervielfalt mit wettbewerbsgerechtem Zugang zur Förderung des Ideenwettbewerbs.
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