Protokoll zum Workshop "Neugestaltung der Sprachförderung im Rahmen der Integrationskurse gem. § § 43 AufenthG, 9 BVFG Sprachförderung für jugendliche Ausländer und Spätaussiedler im Rahmen des Zuwanderungsrechts" am 14.08.2002 im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Zusammenfassung:
Es bleibt bei den 600 Stunden und bislang geplanten Mitteln von 164 Mio. €. Die Kurse werden in Modulform von 50-75 Stunden angeboten, wobei nach schnellen, normalen und langsamen Lernern differenziert wird. Von der Notwendigkeit gesonderter Kursangebote für Jugendliche ist auch das BAMF überzeugt, sieht aber keine Finanzierungsmöglichkeit.

Für die sozialpädagogische Begleitung sind nach dem Aufenthaltsgesetz keine Mittel vorgesehen. Daß diese Arbeit notwendig ist, wird anerkannt. Diese soll aber nicht durch die Sprachkursträger wahrgenommen werden. Bei der Durchführungsverordnung haben die Länder noch Mitspracherecht. Vor der Wahl wird es hier nicht von allen zu einer Zustimmung kommen.

Teilgenommen haben:
Vom BAMF: Frau Jordan, Frau Knipping, Frau Cichos, Herr Roesges, Fr. Dick
Vom BAMF Abtlg. EFF: Her Melchisedech, Herr Schlichting
Vom BMI: Herr Hunold, Herr Müller
Von OBS: Herr Heyer
Vom DJI: Herr Erler

Sprachkursträger:
Hr. Brixius, Berlitz / Hr. Bernau, Inlingua / Fr. Pabst, DW bzw. Tangens / Hr. Miethaner, DEB / Hr. Brummund, ESO / Hr. Gleichmann, BDP / Hr. Hempel, IBH / Dr. Becker, Kath. Erwachsenenbildungswerk / Hr. Waldleitner (Kolping)

Verbände:
Wolfgang Barth (AWO), Harald Löhlein (Parität), Marie Luise Tigges (DICV), Peter Schmid (BAG KJS), Anne Wiesner (CJD und i.V. BAG JAW), Hr. Weissgärber (BAG EJSA).

TOP 1: "Rechtliche Ausgestaltung der Sprachförderung Jugendlicher und junger Erwachsener gemäß AufenthG und BVFG"

TOP 2: Austausch/Diskussion zur Sprachförderung Jugendlicher und junger Erwachsener

TOP 3: Fördermöglichkeiten im Rahmen des EFF

TOP 1: "Rechtliche Ausgestaltung der Sprachförderung Jugendlicher und junger Erwachsener gemäß AufenthG und BVFG"
§44.1 Aufenthaltsgesetz und § 9.4 BVFG klären, dass jugendliche Migranten gefördert werden können. Der Förderumfang beträgt 600 Unterrichtsstunden.

TOP 2: Austausch/Diskussion zur Sprachförderung Jugendlicher und junger Erwachsener

Das BAMF sieht, dass es verschiedene Auswahlkriterien für eine Lerndifferenzierung gibt, wie:

Man geht aber davon aus, dass bei einer großen Fächerung nicht genügend Teilnehmer für einen Kurs zusammen kommen. Eine bis zum Einzelunterricht führende Differenzierung ist nicht finanzierbar. Sollte ein Träger aber nach einem dieser Kriterien eine Gruppe zusammenstellen können, wird dies begrüßt.

In dem vorgestellten Modulmodell wird in Blöcken von 50 bis 75 Stunden nach Lerntempo differenziert.
Es gibt ein Grundmodul für alle Lerner ( 50-75 Stunden) in dem geklärt werden soll, welcher der drei Modulebenen für schnelle, normale und langsame Lerner der einzelne anschließend zugeordnet werden soll.
Hier ist nicht geklärt, ob in unterschiedlicher Zeit das gleiche Ziel (z. B. A2) oder in gleicher Zeit (alle 600 Std.) unterschiedliche Ziele (z. B. von A1 bis B1) erreicht werden sollen.
(Das Ziel für alle ist nach dem Aufenthaltsgesetz die Stufe A2 als Mindeststandard. (A1 nach dem Basissprachkurs von 300 Stunden), wobei auch "höher gesprungen" werden kann, Module sollten bis zu B1 gehen können. Hierüber können noch keine eindeutigen Aussagen gemacht werden, weil diese erst noch mit den Ländern abgestimmt werden müssen.

Fest steht, dass die schnellen Lerner das gleiche Ziel haben sollen wie die normalen Lerner, nur dass sie dafür weniger Unterrichtsstunden benötigen. Die langsamen Lerner haben zwar die gleiche Zeit wie die normalen Lerner zur Verfügung, aber unterschiedliche Abschlüsse (A1 oder A2). Für die Niederlassungserlaubnis ist allerdings B1 die Voraussetzung. Wird das Ziel durch die Förderung nicht erreicht, muss der Teilnehmer das Ziel selbst finanzieren.

Es muss vom Grundsatz her noch geklärt werden, welches Sprachniveau als Voraussetzung für eine schnellere Niederlassungserlaubnis gelten soll (A2 oder B1 oder ein Zwischenniveau).

Jeder Träger, der sich bewirbt, bietet also in diesem Modulbereich etwas an und macht differenzierte Angebote ja nach dem Lerntempo. Hierbei können selbstverständlich auch leistungsdifferenzierte Kurse nur für Jugendliche angeboten werden. Für eine Zulassung ist ein richtiges Konzept notwendig.

Die Regelung, dass Teilnehmer jederzeit wechseln können, erschwert eine Differenzierung nach Meinung der Sprachkursträger erheblich. Es mangelt an der Vergleichbarkeit der Lernstufen. An Standorten, an denen keine ausreichende Modularisierung und Differenzierung möglich ist, soll dies in Form von Netzwerken sichergestellt werden. In ländlichen Gebieten soll zugunsten der Durchführbarkeit von Kursen ganz auf die Differenzierung verzichtet werden.

Herr Hempel (IBH) stellt die Frage, inwieweit eine Wiederholung bzw. ein Neubeginn eines Moduls möglich ist. Er weist darauf hin, dass die Teilnehmer nicht durch das Ziel motiviert werden, Deutsch zu lernen, sondern durch andere Ziele, etwa einen Beruf erlernen bzw. ausüben zu können.

Frau Jordan (BAMF) fragt an, warum es für Jugendliche eigene Sprachkursangebote geben muss und warum sie nicht in die Gruppen der langsamen, durchschnittlichen und normalen Lerner integriert werden können. Sie benötigt nachvollziehbare Argumente und bittet zu benennen, was in diesem Zusammenhang zwingend notwendig ist. Für die notwendigen Anschlussmaßnahmen ist das BAMF mit der Bundesanstalt für Arbeit in der Diskussion.

Die Verbände und Sprachkursträger gehen einhellig davon aus, dass Jugendliche von vorneherein in einer eigenen Form gefördert werden müssen, auch für die ersten 600 Unterrichtsstunden. Sie benennen verschiedene Argumente, geraten dabei immer wieder zu dem Schluss, dass die jetzigen Angebote gerade für Jugendliche nicht ausreichen, weil der Stundenumfang zu gering und jetzt auf die sozialpädagogische Begleitung verzichtet werden soll. Jugendliche brauchen aber eigene Inhalte, eine ausreichende Dauer der Förderung und die sozialpädagogische Begleitung. Den Befürchtungen der Vertreter des BAMF, hier könnten Jugendliche "überbetreut" werden, halten die Verbände und Sprachkursträger die positiven Erfahrungen der bisherigen Förderung entgegen.

Herr Weissgärber (BAG EJSA) macht darauf aufmerksam, dass die Jugendgemeinschaftswerke hier kein gleichwertiger Ersatz für die bisherigen sozialpädagogischen Angebote aus dem Garantiefonds sein können, dass sie aber gleichwohl bereit sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten diese Arbeit zu leisten.

Herr Barth (AWO) weist darauf hin, dass es bei den Angeboten der Bundesanstalt hervorragende Beschreibungen der sozialpädagogischen Begleitung gibt, die man sich zu eigen machen könnte.

Benannte Argumente:

Eindeutig sprechen sich die TN dafür aus, lieber einen undifferenzierten Jugendkurs anzubieten als die Jugendlichen in die Erwachsenenkurse aufzuteilen. Als Alternative wird auf die Möglichkeit hingewiesen, durch internatsmäßige Unterbringung gut differenzierte Jugendkurse zu ermöglichen.

Die zweite Frage von Frau Jordan betrifft die Notwendigkeit der sozialpädagogischen Begleitung. Es soll benannt werden, was hier unbedingt notwendig ist, denn es müssen ja nicht alle Themen sozialpädagogisch begleitet werden.

Frau Jordan betont, dass die sozialpädagogische Begleitung eine eigene Aufgabe ist, die nicht durch die Sprachkursträger wahrgenommen werden soll.

Frau Wiesner (CJD) weist auf den notwendigen Kursrahmenplan hin, in den das Deutschkursangebot für Jugendliche integriert sein muss. Zu diesem Rahmen gehört zum Beispiel:

Daneben noch die Netzwerkarbeit, das Finden von Ausbildungsbetrieben, sowie der Kontakt zu Schulen und Berufsberatung u.a.m.

Sprachkursträger und Verbände betonen die Notwendigkeit der sozialpädagogischen Arbeit, die für den Integrationserfolg notwendig ist. Es nutzt nichts, die Sprache zu können, aber fremd zu sein.

Es besteht Klärungsbedarf darüber, welche Personengruppen gemeint sind, wenn in § 44, 1 steht: "Ausgenommen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen." Hier bestehen u. a. verschiedene Länderregelungen, z. B. zur Vollzeit- und Berufsschulpflicht.

TOP 3: Fördermöglichkeiten im Rahmen des EFF
Herr Melchisedech, Herr Schlichting (BAMF)

Alle wichtigen Informationen sind unter EFF - Aktuell aktuell abrufbar: Auf dieser Seite finden Sie den jeweils aktuellen Sachstand zum EFF (Stand: 20.06.2002)

Redaktionelle Bearbeitung: P. Brixius

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