Thema: Stand der Vorbereitungen für die Neuordnung der Sprachkurse nach dem Zuwanderungsgesetz
Präsidium:
Vertreter des Bundesministeriums des Innern (BMI); Frau Rogall-Grothe, Hr. Willenberg i.V. des Ausländerbeauftragten der BR, Herrn Welt, Dr. Maaßen, Ltr. Projektgruppe Zuwanderung
Vertreter des künftigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF); Dr. Schmid (Präsident), Dr. Griesbach (Abt.Präs. Integration), Frau Saumweber-Meyer, Frau Jordan
Vertreter des Institutes für Migrationsforschung und Interkulturelle Stu-dien der Universität Osnabrück, (IMIS); Dr. Mehlem
Teilnehmer: ca. 75 Personen2. Frau Rogall-Grothe, BMI, sprach zu der zu schaffenden Rechtsverordnung, den Finanzfragen und den rechtlichen Grundlagen der durch das ZWG geregelten Integration von Ausländern. Ziel der Integration ist demnach die Unterstätzung der Eingliederungsbemühungen der Ausländer, von denen ein hohes Maß an Eigeninitiative bis hin zu eigenen finanziellen Beiträgen erwartet wird.
Ziel der Integration: Ausländer sollen ohne Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können.
Hierfür werden auf Basis des ZWG Integrationssprachkurse angeboten, die über maximal 6 Monate laufen und insgesamt 600 Unterrichtsstunden (UE) enthalten. Davon werden 300 UE durch den Bund bezahlt (Basissprachkurs), weitere 300 UE liegen in Länderhoheit (Aufbaukurs bei ausländischen Migranten). Durch die Einbindung der Länder in die Finanzierung sind Gesetz und zu erlassende Rechtsverordnung im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Weiterhin wird ein "Orientierungskurs" über 30 UE angeboten, der ebenfalls durch den Bund bezahlt wird und den Teilnehmern Kenntnisse im gesellschaftlichen Bereich vermitteln soll (u.a. zur Rechtsordnung, Kultur und Geschichte der Bundesrepublik). Nicht dazu gehört die Vermittlung von Alltagskenntnissen.
Für Aussiedler werden 600 UE Sprachkurs und 30 UE Orientierungskurs durch den Bund bezahlt, im übrigen wird die Rechtsordnung hierfür nahezu identisch sein mit der o.g. für Ausländer.
Teilnahmeberechtigt sind alle nach Deutschland kommenden Ausländer, sofern sie i.d.R. einen Aufenthaltstitel von länger als 18 Monaten haben oder bereits länger als 18 Monate in Deutschland leben (vgl. ZWG). Darüber hinaus gibt es für die gleiche Personengruppe (Aussiedler ausgenommen) eine Teilnahmeverpflichtung, wenn diese sich nicht auf einfache Art mündlich verständigen können (von der Wahrnehmung der Sprachkurse von den hierzu verpflichteten Teilnehmern können Auswirkungen, wie die Verlängerung des Aufenthaltstitels o.ä. abhängig gemacht werden).
Die durch das BMI zu schaffende und in den Grundzügen bereits vorhandene Rechtsverordnung, die definitiv zum 1.1.2003 in Kraft treten soll, legt Einzelheiten zu Kursdauer, -rahmen, Kostenbeiträgen durch Teilnehmer, Inhalten und zur Trägerauswahl fest.
Bezüglich der Trägerauswahl wird in kürzestmöglicher Zeit eine Ausschreibung über das BAMF erfolgen. Diese soll sich an alle bisherigen Sprachkursträger richten und diesen die Möglichkeit geben, sich als Träger zu bewerben.
Es ist grundsätzlich nicht angedacht, eine neue Struktur einzufähren. Zugleich soll Planungssicherheit, insbesondere hinsichtlich der Fortsetzung der Sprachkursdurchfährung ermöglicht werden.
Eine Bewertungskommission wird die Trägerbewerbungen beurteilen. Dabei werden Ziele und Strukturen z.T. vorgegeben (z.B. modularer Aufbau, Stundenzahlen) und zugleich Gestaltungsmäglichkeiten für die Träger, insbesondere bei dem strukturellen Aufbau der Kursmodule, geschaffen.
Zur Finanzierung der sprachlichen Integration einschließlich der Orientierungskurse stellt der Bund nach erfolgter Nachbesserung nunmehr insgesamt 169 Mio. € zur Verfügung; von den Ländern werden weitere 72 Mio. € gefordert. Darüber hinaus werden von den Ausländern Eigenbeiträge erwartet, deren Höhe noch nicht definitiv festgelegt ist.