Protokoll
zum Expertenhearing mit Sprachkursträgern am 12. Juni 2002 im Bundesamt für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Nürnberg - 2. Teil
3. Frau Jordan, BAMF, stellt das Qualitätskonzept künftiger Sprachkurse vor.
Dabei werden bei der Auswahl der Bildungsträger folgende Punkte beachtet:
- Auf der Grundlage des Gesamtsprachkonzepts sollen die Sprachkurse in folgenden Punkten bundeseinheitlich
geregelt werden:
- Einstufung,
- Zwischentests,
- Abschlussprüfung,
- Lehrwerke,
- Lehrerqualifikation
- Es sollen differenzierte Kursangebote in Form von Modulen unterschiedlicher
Progression erstellt werden, die durchaus auch unterschiedlicher Dauer
sein können. Dabei ist zu differenzieren nach Zielgruppen, Inhalten,
Kurszeiten unter Berücksichtigung von individuellen Lernvoraussetzungen,
Lernzielen und Lernverhalten der Kursteilnehmer; es sollen Kombinationsmöglichkeiten
der Module angegeben werden.
Fehlende Kursdifferenzierung kann zum Entzug der Anerkennung als Bildungsträger
für Deutsch-Sprachkurse durch das BAMF führen!
- Die kursmodulare Differenzierung soll einen flachen bzw. einen steilen Lernverlauf ermöglichen,
d.h. intensive oder gestreckte Kurse verwirklichen. Das Ziel eines für 300 Unterrichtsstunden geplanten Moduls
könnte von hochmotivierten, gut lernenden Teilnehmern schon in 150 Unterrichtsstunden, von motivierten, durchschnittlich
lernenden Teilnehmern in 200, von lernungewohnten, aber motivierten Teilnehmern in 250 Unterrichtsstunden
erreicht werden.
- Die Mindestqualifikation der Lehrkräfte wird durch das BAMF festgelegt (Lehrqualifikation,
regelmäßige Weiterbildung),
- Arbeit mit vom BAMF anerkannten Lehrwerken,
- Festlegung bundeseinheitlicher Einstufungs-, Zwischen- und Abschlusstests
durch das BAMF (in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut
wird z.Zt. ein neuer einheitlicher Einstufungstest erarbeitet, bis zu dessen
Einführung gilt der bisherige Einstufungstest des Goethe-Instituts.
Das Max-Planck-Institut in Berlin soll die Tests validieren).
- Die Maximalgröße sind 25 Teilnehmer pro Klasse, dabei seien
aber kleinere Klassen und
hohe Differenzierung ein Maßstab für Trägerqualität,
- errechneter (theoretischer!) Teilnehmerstundensatz auf der Basis von
169 Mio. € Bundesbeitrag und 200 000 Teilnehmern ist 2,05 €,
- variable Beitragskosten des Bundes bzw. der Länder sollen dafür sorgen,
dass die Bildungsträger daran interessiert sind, dass die Teilnehmer das
angestrebte Gesamtziel in möglichst kurzer Zeit zu erreichen, d.h. 600
UE werden als Maximum betrachtet, i.d.R. wird erwartet, dass die Kurse
kürzer sind. Nach einer Studie des IMIS zeigten Vergleichseinwanderungsländer,
wie die Niederlande, die USA, Australien und Frankreich,
dass diese Stundenzahl mit Sicherheit ausreichend sei. Die
entsprechende Studie des IMIS lag den Teilnahmeunterlagen bei.
- Generell will das BAMF die bisherigen Maßstäbe der Bundesanstalt für
Arbeit der Trägerauswahl zu Grunde legen.