Protokoll
zum Expertenhearing mit Sprachkursträgern am 12. Juni 2002 im Bundesamt für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Nürnberg - 3. Teil
4. Dr. Mehlem, IMIS Osnabrück,
stellte die von Prof. Dr. Maas und ihm erarbeiteten
"Qualitätsanforderungen für die Sprachförderung im Rahmen der Integration
von Zuwanderern" vor (erstellt Mai 2002). Diese ca. 90 A4-Seiten umfassende
Unterlage ist für das BAMF eine wichtige Darlegung eines "unbeteiligten Dritten" für die Konzeption der
Rechtsverordnung zum Zuwanderungsgesetz hinsichtlich der Migrationsförderung.
Kernpunkte:
- Für die grundlegend neu zu gestaltenden Sprachkursangebote sind
künftig vor allem höhere Differenzierungen notwendig (= Module). Die
Bildungsindikatoren, d.h. insbesondere Lernvoraussetzungen der Teilnehmer
sollen stärker beachtet werden.
- Die Studie hat ergeben, dass der Schriftsprache wesentlich mehr Bedeutung
beizumessen ist hinsichtlich der Neukonzeption der Ausbildungsstruktur
und -inhalte. Der Bezug auf die Schriftsprache soll unmittelbar, also
schon im Basiskurs einsetzen.
- Es wird anerkannt, dass als Migrationsergebnis nicht mehr die sprachliche
Assimilation der Teilnehmer gilt (es gilt als erwiesen und akzeptiert,
dass diese sich in ihrem privaten Umfeld weiterhin ihrer Herkunftssprache
[Türkisch, Russisch etc.] bedienen), sondern es soll die Fähigkeit
der Verfügbarkeit der Sprachkenntnisse im öffentlichen Leben herausgebildet
werden. Hierzu gehöre ein umfassendes Schreib- und Leseverständnis.
- Es sind Instrumente zu entwickeln, die die o.g. Differenzierung und damit
eine sinnvolle Teilnehmerzuordnung zu den einzelnen Kursen/ Modulen
erlauben (d.h. Neugestaltung des Einstufungstests).
- Es sollen die Vorgaben des Europäischen Referenzrahmens bezäglich
der Erstellung adäquater Zwischen- und Abschlusstests übernommen
werden.
An diese Ausführungen schloss eine umfangreiche Diskussion an, bei der sich ca. 15
Teilnehmer zu Wort meldeten. Die einzelnen Fragen wurden vom jeweils Zuständigen
des Präsidiums beantwortet. Im folgenden werden nur die m.E. wesentlichen
Fragestellungen und Antworten skizzenhaft dargestellt:
- Gärthe, ESO:
Kann über 600 UE hinaus gefördert werden, z.B. über das 6 + 4 Monate-Modell
von ESO?
Antwort: Prinzipiell nicht; durch unterschiedliche Dauer der Module können
sich aber unterschiedliche Teilnahmezeiten für einzelne Teilnehmer ergeben.
Optional können Aussiedler und Teilnehmer unter 27 Jahren eine Zusatzförderung
erhalten, dies jedoch immer nur im Rahmen der benannten 169 Mio. €.
Wird die Teilnehmergewinnung gesteuert oder freiwillig sein?
Antwort: Es wird eine dezentrale Eigenentscheidung der Teilnehmer für den
jeweiligen Sprachkursträger erfolgen. Ein "Scheckheft- oder Kreditkartenverfahren"
steht dabei weiterhin zur Debatte. Es ist dazu noch keine endgültige
Entscheidung gefallen.
- Hr. Gärthe weist darauf hin (wie auch einige Redner nach ihm), dass die Forderung
nach starker Differenzierung und der zur Verfügung stehende Finanzierungsrahmen
nicht konform gehen ("Qualität oder Geld?"). Darüber hinaus
weist er auf die Gefahr hin, dass kein nahtloser Übergang zwischen den (vom Bund finanzierten)
Basiskursen und den (von den Ländern finanzierten) Aufbaukursen erfolgen
könnte.
- Wird es für Lehrkräftefinanzierung Regelungen geben (z.B. Mindestgehalt)?
Nein
- Wer finanziert die Kinderbetreuung?
Für die Ausländer die Länder über die gesamte
Kurszeit; für die Aussiedler der Bund.
- Wird es Expertendiskussionen bei der Erarbeitung der Rechtsvorschrift geben?
Frau Saumweber-Meyer, BAMF: Das wird nicht für notwendig gehalten. Dr. Schmid, Präs. BAMF:
Jeder Sprachkursträger ist aufgerufen,
Vorschläge (schriftlich) einzubringen - dabei soll die gesetzliche Grundlage beachtet
und keine nicht finanzierbaren Gespinste aufgebaut werden.
- Was passiert in der Übergangsphase 2002/2003 mit laufenden Kursen?
Das kann zur Zeit nicht beantwortet werden. Es wurde die Hoffnung geäußert,
dass die Gesetzesunterzeichnung und die Fertigstellung der Rechtsvorschrift so rechtzeitig erfolgen,
dass keine Brüche auftreten.
- Was wird aus dem Sprachverband?
Es soll künftig drei Hierarchie-Ebenen geben: das BMI, das BAMF und die
Bildungsträger. Die institutionelle Färderung für den Sprachverband
läuft im Herbst 2003 aus.
- Was wird mit dem Gesamtsprachkonzept?
Es bildet die Grundlage für die zu erarbeitende Rechtsvorschrift.
- Woher kommt der neue Schwerpunkt Schriftsprache?
Dr. Mehlem, IMIS: Grundlage des Konzeptes Qualitätsanforderungen war die OECD-Studie
von 1995. Schriftkompetenz wird schon dort als sehr wichtig betrachtet.
Das Max-Planck-Institut war an der Auswertung der PISA-Studie beteiligt,
auch dort findet man analoge Erkenntnisse - daher wird es einen Auftrag zur Erarbeitung
von Zwischen- und Abschlusstests geben, der diese Erkenntnisse berücksichtigt.
- Gibt es weiterhin eine sozial-pädagogische Begleitung?
Saumweber-Meyer, BAMF: Eine sozial-pädagogische Begleitung gibt es nur bei zwingender
Erfordernis. Für Ausländer wird das in Länderhoheit entschieden, für
Aussiedler in Bundeshoheit. Im Sprachkonzept ist sie nicht vorgesehen, sie ist optional möglich.
Ggf. erfolgt eine Regelung im Rahmen einer späteren Gesetzesnovellierung.
- Hr. Erben, DEB: Wie erfolgt die Abrechnung erbrachter Leistungen?
Sowohl die Ausschreibungsinhalte, als auch die Frage Auftrags- oder
Zuwendungsrecht sind noch in der Diskussion.
Folgende Statements wurden abschließend gemacht:
- Dr. Maaßen, BMI:
- Die derzeitige Hochdrucksituation zur Funktionsfähigkeit der Neuregelung per
1.1.2003 darf nicht dazu fähren, dass bei der Erarbeitung der Rechtsvorschrift
Fehler eingearbeitet werden.
- Die angesprochene Differenzierung muss unter dem Motto "Soviel wie notwendig
und möglich" stehen. Gegebenenfalls müssen Teilnehmer einige Monate
warten, bis geeignete Kurse angeboten werden.
- Frau Jordan, BAMF:
- Besondere Ansprüche für Jugendliche bestehen nur in dem Rahmen, dass
diese der Schulpflicht unterliegen. Alle anderen Leistungen regeln sich im
Rahmen der Rechtsvorschrift auf Basis des Zuwnaderungsgesetzes.
- Frau Rogall-Grothe, BMI:
- Der durch das Zuwanderungsgesetz gegebene gesetzliche Rahmen muss eingehalten werden.
- Aufbau der neuen Konzeption auf der Basis des Vorhandenen und Bewährten
unter Abstellung der Mängel des Bisherigen
- Die Sprachkursträger werden gebeten (auch kurzfristig) Beiträge zur Rechtsverordnung an das BMI einzureichen.
Die Veranstaltung wurde von Herrn Dr. Schmidt, Präsident des BAMF, mit einem Dank an alle Beteiligten geschlossen.
Erstellt: Bernd Bichtemann
inlingua Dresden
16. Juni 2002
(Ergänzt P. Brixius)