Berufliche und gesellschaftliche Integration für alle Zuwanderer
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Aufgrund der Ablehnung des Zuwanderungsgesetzes im Bundesrat sind die bisherigen Richtlinien für die Sprachförderung im Garantiefonds, SGB III und Sprachverband (jetzt über das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Nürnberg) wieder in Kraft gesetzt worden, allerdings mit gravierenden Einschränkungen.
Da seitens des Bundesministeriums für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) davon ausgegangen wurde, dass das Zuwanderungsgesetz spätestens Mitte 2003 in Kraft tritt, sind im Garantiefonds Anfang 2003 schon vorab per Erlass folgende Entscheidungen gefällt worden:
Obwohl ein schnelles In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes nicht absehbar ist, wurden diese Beschränkungen im Garantiefonds mit einem Erlass vom 10.03.03 bzw. 08.05.03 bis auf weiteres verfügt.
Bei der Streichung der Schulabschlusskurse wurde seitens des BMFSFJ darauf hingewiesen, dass die Bundesanstalt für Arbeit ab September 2003 mit dem Beginn des Schuljahres die Förderung von Kursen zur Nachholung von Hauptschulabschlüssen nach §§ 61 ff. SGB III übernimmt. Die Regelförderung ist jedoch erst ab Januar 2004 möglich. Die restriktive Förderpolitik der Arbeitsverwaltung lässt für das Jahr 2003 erwarten, dass nur wenig berufsvorbereitende Maßnahmen beginnen werden. Da die Arbeitsverwaltung zusätzlich erklärt, dass die Nachholung von Schulabschlüssen nicht Aufgabe der Arbeitsverwaltung, sondern der Kultusministerien der Länder ist, ist Skepsis angebracht.
Es entsteht also, trotz vorhandener Haushaltsmittel, eine Förderlücke. Leidtragende sind bundesweit Tausende von jugendlichen Zuwanderern/innen, denen ein ausreichender Spracherwerb bzw. die Nachholung eines Schulabschlusses versagt wird. Folge hiervon ist, dass die Sprachkenntnisse für eine erfolgreiche Berufsausbildung bzw. den Besuch einer Regelschule nicht ausreichen.
Sollte es tatsächlich in diesem Jahr keine Angebote zur Nachholung eines Schulabschlusses geben, werden viele jugendliche Zuwanderer ab Beginn des neuen Schuljahres buchstäblich auf der Straße stehen. Sie werden ihrer Chancen auf Schulbesuch und Ausbildung beraubt und werden die Sozialsysteme belasten. Der Wegfall dieser Förderungsmöglichkeit ist umso bedauerlicher, weil in den vergangenen Jahren über 90% der teilnehmenden Jugendlichen einen Schulabschluss erreichen und anschließend eine Ausbildung aufnehmen oder eine weiterführende Regelschule besuchen konnten. Ähnlich erfolgreich waren die gleichermaßen betroffenen 10-monatigen Intensivsprachkurse und 12-monatigen Sprachkurse mit Berufsorientierung.
Die Beschränkungen widersprechen sämtlichen Absichtserklärungen der Politiker in letzter Zeit. So versprach zum Beispiel der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Rahmen der Kampagne für mehr Ausbildung und Beschäftigung von jungen Menschen im April 2003 eine Ausweitung der Sprachkurse für junge Migranten. Derartige Versprechungen müssen eingelöst werden!
Deshalb fordern wir, die Garantiefonds-Richtlinien (RL-GF-SB) des BMFSFJ vom 19.01.1998 auch weiterhin voll anzuwenden und Verschlechterungen zurückzunehmen.
Erfolgreiche Integrationsbemühungen verlangen: