Plenum in Potsdam

Resolution

 
 

Die folgende Resolution wird gestützt von allen Vertretern der mehr als 100 an der Veranstaltung der Initiative Pro Integration am 28.10.2002 in Potsdam teilnehmenden Sprachkursträger:
 
Die Initiative Pro Integration stimmt den hohen qualitativen Anforderungen an die Sprachkursträger, wie sie im Entwurf der Verordnung über Integrationskurse und den Unterlagen zum Zulassungsverfahren deutlich werden, im Interesse der Zielgruppen voll zu.
 
Aufgrund der langjährigen und umfangreichen Erfahrungen der in der Initiative vertretenen Institutionen und Verbände mit der Durchführung von Deutschkursen (SGB III, Garantiefonds und Sprachverband) stellen wir fest, dass diese Standards mit einer Finanzierung von 2,05 € pro TN und Stunde nicht erreicht werden können.
 
Ebenfalls bedauern wir, dass viele der Rahmenbedingungen, die bereits bei verschiedenen Anhörungen und Expertengesprächen von Sprachkursträgern als nicht praktikabel oder nicht finanzierbar bezeichnet wurden, nun doch - meist unverändert - in die Zulassungskriterien aufgenommen wurden. Als Beispiel sei das in allen Stellungnahmen als unzureichend bemängelte Stundenvolumen genannt.
 
Weiterhin stellen wir fest, dass eine Reihe von Leistungen, die in den bisherigen Förderprogrammen zusätzlich finanziert wurden, jetzt wie selbstverständlich mit dem Betrag von 2,05 € pro Stunde abgedeckt sein sollen (z.B. Einstufungstests, Lernmittel etc.). Auch den Wegfall einer Finanzierung der Kinderbetreuung, einer sozialpädagogischen Begleitung, der Alphabetisierung und der Fahrtkosten sehen wir als nicht hinnehmbar an. Zusätzlich ist im Zuge der Zentralisierung des Verfahrens mit einem deutlichen Anstieg der Verwaltungskosten bei den Trägern zu rechnen. Gemeinsam mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sind wir der Meinung, dass die für die Integrationskurse zur Verfügung gestellten Mittel mindestens verdoppelt werden müssen.
 
Nach unserer Einschätzung müssen viele Kriterien der Trägerauswahl neu überdacht und nachgebessert werden. In vielen Fällen ist eine Klärung erforderlich. Eine Verschiebung der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes um mindestens ein halbes Jahr ist daher aus unserer Sicht erforderlich, wobei durch eine Übergangsregelung sichergestellt werden muss, dass Sprachkurse fär alle Zielgruppen lückenlos weitergeführt werden können.
 
Die Initiative Pro Integration bietet ihre Bereitschaft an, die Expertise vieler erfahrener Träger in eine Nachbesserung einzubringen.
 
Eine Beteiligung von vielen in der Initiative vertretenen Einrichtungen am derzeitigen Zulassungsverfahren ist nicht gleich zu setzen mit dem Akzeptieren der nach unserer Einschätzung unzureichenden Rahmenbedingungen.
 
Die anwesenden Sprachkursträger weisen abschließend darauf hin, dass eine aufgrund unzureichender Finanzmittel „missratene“ Integration letztlich die Gesellschaft - auch finanziell - stärker belasten wird als eine von Beginn an adäquate finanzielle Ausstattung.
 
Potsdam, 28.10.2002

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