Berufliche und gesellschaftliche Integration für alle Zuwanderer
Die folgende Resolution wird gestützt von allen Vertretern der mehr als
100 an der Veranstaltung der Initiative Pro Integration am 28.10.2002 in Potsdam
teilnehmenden Sprachkursträger:
Die Initiative Pro Integration stimmt den hohen qualitativen Anforderungen an die
Sprachkursträger, wie sie im Entwurf der Verordnung über Integrationskurse
und den Unterlagen zum Zulassungsverfahren deutlich werden, im Interesse der
Zielgruppen voll zu.
Aufgrund der langjährigen und umfangreichen Erfahrungen der in der Initiative
vertretenen Institutionen und Verbände mit der Durchführung von
Deutschkursen (SGB III, Garantiefonds und Sprachverband) stellen wir fest,
dass diese Standards mit einer Finanzierung von 2,05 € pro TN und Stunde
nicht erreicht werden können.
Ebenfalls bedauern wir, dass viele der Rahmenbedingungen, die bereits bei
verschiedenen Anhörungen und Expertengesprächen von Sprachkursträgern
als nicht praktikabel oder nicht finanzierbar bezeichnet wurden, nun doch - meist
unverändert - in die Zulassungskriterien aufgenommen wurden. Als
Beispiel sei das in allen Stellungnahmen als unzureichend bemängelte
Stundenvolumen genannt.
Weiterhin stellen wir fest, dass eine Reihe von Leistungen, die in den bisherigen
Förderprogrammen zusätzlich finanziert wurden, jetzt wie selbstverständlich
mit dem Betrag von 2,05 € pro Stunde abgedeckt sein sollen (z.B. Einstufungstests,
Lernmittel etc.). Auch den Wegfall einer Finanzierung der Kinderbetreuung, einer
sozialpädagogischen Begleitung, der Alphabetisierung und der Fahrtkosten
sehen wir als nicht hinnehmbar an. Zusätzlich ist im Zuge der Zentralisierung
des Verfahrens mit einem deutlichen Anstieg der Verwaltungskosten bei den Trägern
zu rechnen. Gemeinsam mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sind wir der
Meinung, dass die für die Integrationskurse zur Verfügung gestellten
Mittel mindestens verdoppelt werden müssen.
Nach unserer Einschätzung müssen viele Kriterien der Trägerauswahl neu
überdacht und nachgebessert werden. In vielen Fällen ist eine Klärung
erforderlich. Eine Verschiebung der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes um
mindestens ein halbes Jahr ist daher aus unserer Sicht erforderlich, wobei durch
eine Übergangsregelung sichergestellt werden muss, dass Sprachkurse fär alle
Zielgruppen lückenlos weitergeführt werden können.
Die Initiative Pro Integration bietet ihre Bereitschaft an, die Expertise vieler
erfahrener Träger in eine Nachbesserung einzubringen.
Eine Beteiligung von vielen in der Initiative vertretenen Einrichtungen am derzeitigen
Zulassungsverfahren ist nicht gleich zu setzen mit dem Akzeptieren der nach
unserer Einschätzung unzureichenden Rahmenbedingungen.
Die anwesenden Sprachkursträger weisen abschließend darauf hin, dass
eine aufgrund unzureichender Finanzmittel „missratene“ Integration
letztlich die Gesellschaft - auch finanziell - stärker belasten wird als
eine von Beginn an adäquate finanzielle Ausstattung.
Potsdam, 28.10.2002
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