Rede von Bundesinnenminister Otto Schily in der 789. Sitzung des Bundesrates am 20. Juni 2003
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen!
Ein Historiker, der sich mit der Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika beschäftigt hat, ist der Frage nachgegangen, wie es den USA gelungen ist, zur stärksten Wirtschaftsmacht auf der Erde zu werden. Auf Grund seiner Forschungen ist er zu der Erkenntnis gelangt, dass dies in erster Linie dem Umstand zu verdanken ist, dass die Amerikaner im Laufe der Jahrhunderte im Wettbewerb um die besten Köpfe auf der Welt am erfolgreichsten waren. Das ist eine Botschaft. Ich kann nicht behaupten, dass wir in diesem Wettbewerb die Führung haben.
Immerhin bildet sich nach langjährigen mühevollen Diskussionen unter uns Übereinstimmung darüber heraus, dass das überalterte Ausländerrecht dringend der Überarbeitung bedarf und es hinsichtlich des Zuwanderungsrechts einen grundsätzlichen und umfassenden Reformbedarf gibt.
Herr Müller, Sie haben sich durch die Führung einer Kommission ausgezeichnet, die Ihren Namen trägt. Vieles, was in dem Kommissionsbericht steht, ist durchaus begrüßens- und unterstützenswert. Es wäre gut, wenn Sie sich von Ihren alten Vorstellungen nicht vollständig verabschiedeten.
Wir haben gemeinsam die Verantwortung, dem dringenden Reformbedarf gerecht zu werden. Ich bin davon überzeugt, dass wir ihm mit dem Gesetz, das wir vorgelegt haben, Rechnung tragen. Es ist durchaus nicht alltäglich, dass es bei einem so sensiblen Thema, das manchmal dazu einlädt, in Demagogie zu verfallen, eine breite gesellschaftliche Übereinstimmung darüber gibt, dass Reformbedarf vorhanden ist und dass der Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, der richtige ist.
Dass Sie sich heute von einer herausragenden Persönlichkeit Ihrer Partei distanzieren, die immerhin das hohe Amt der Bundestagspräsidentin bekleidet hat, ist zu bedauern. Aber Frau Süssmuth ist unabhängig genug, vor dem Hintergrund des Reformbedarfs die Sachlage zu durchdenken und zu den richtigen Einsichten zu gelangen. An ihr dürfen Sie sich ruhig ein Vorbild nehmen. Ich darf daran erinnern, dass immerhin vier prominente Mitglieder des Kabinetts von Altbundeskanzler Kohl dem Gesetzentwurf zugestimmt haben: die früheren Minister Geißler, Schwarz-Schilling und Norbert Blüm sowie die frühere Ministerin Professor Dr. Süssmuth. Diese Persönlichkeiten haben sich allerdings nicht mit einem Phantom, sondern mit dem Inhalt des Gesetzes beschäftigt. Meine herzliche Bitte an Sie ist, sich nicht mit Phantomgebilden, sondern mit dem Inhalt des Gesetzes auseinander zu setzen.
Ich wiederhole: Es gibt eine breite gesellschaftliche Übereinstimmung unter den Kräften, die bereit sind, den Inhalt des Gesetzes zur Kenntnis zu nehmen. Dazu gehören ausnahmslos alle Wirtschaftsverbände, sowohl die Arbeitgeber als auch die Gewerkschaften; dies ist nicht alltäglich. Wenn all das, was Sie hier wieder an angeblichen Gegensätzen zu Arbeitsmarktbedürfnissen aufgetischt haben - entschuldigen Sie, Herr Ministerpräsident Müller -, der Wirklichkeit entspräche, würden doch zuallererst die Gewerkschaften wach und sagten, so etwas dürfe man um Himmels willen nicht machen. Aber die Gewerkschaften sind für den Gesetzentwurf, weil sie ihn gelesen haben und wissen, dass all das, was Sie hier wieder behauptet haben, auf einem Vorurteil beruht. Die Kirchen, die Wissenschaft und die Kommunen sind für das Gesetz. Die Kommunen sind mit den Problemen, um die es hier geht, tagtäglich konfrontiert.
Auch in den politischen Konfigurationen in Bund und Ländern kann sich eine Koalition der Vernunft herausbilden. Ein Hinweis darauf ist die Tatsache, dass die FDP einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der zu 90 % mit unserem Gesetzentwurf übereinstimmt. Es gibt einige Fragen, in denen wir auseinander gehen; aber sie sind lösbar. Die FDP ist in mehreren Landesregierungen vertreten. Also gibt es im Moment nur eine politische Gruppierung, die sich im Widerstand verbarrikadiert. Damit kommen wir nicht weiter. Hierbei stellt sich allerdings die Frage, wie deren Positionen im Einzelnen aussehen. Darauf werde ich später zurückkommen.
Meine Damen und Herren, ich will heute nicht des Längeren und Breiteren all die Argumente vortragen, mit denen wir uns im Laufe der Beratungen, auch in diesem Hohen Hause, schon intensiv auseinander gesetzt haben. Die fachlichen und politischen Argumente zu sämtlichen Einzelthemen sind im Laufe der Jahre allgemein bekannt geworden und ausgetauscht worden. Wir haben jeden einzelnen Mosaikstein gewendet und überprüft. Daher appelliere ich an Sie, sich nicht mit einem Phantom zu beschäftigen, keine Vorurteile zu schüren und, schlimmer noch, nicht zu Falschinformationen zu greifen.
Ich weiß nicht, Herr Ministerpräsident Müller, wie Sie dazu kommen zu behaupten, durch das Gesetz würden illegale Aufenthalte legalisiert. Zeigen Sie mir eine Bestimmung, bei der das der Fall ist! Ich kenne eine solche Bestimmung nicht; Sie müssen von einem anderen Gesetz sprechen. Das ist enttäuschend, weil Sie sich, so wie ich Sie kenne, mit diesem Thema normalerweise sehr sachlich und konstruktiv auseinander setzen. Ich hoffe, dass Sie zu dieser Haltung zurückfinden.
Mit dem Zuwanderungsgesetz liegt ein Gesamtkonzept vor. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie Ihre Position bekräftigt haben, es sei ein Gesamtkonzept vonnöten und wir sollten nun nicht in den Fehler verfallen, einzelne Themen herauszugreifen und gesondert zu regeln. Es liegt also ein Gesamtkonzept vor, das für alle Bereiche angemessene Sachregelungen beinhaltet. Ich werde sie sogleich im Einzelnen in Erinnerung rufen. Alles steht unter dem Vorzeichen, dass uns das geltende Recht keine ausreichende Handlungsfähigkeit bietet. Das ist das eigentliche Problem.
Im Moment ist es so, dass im Wesentlichen die größten Zuwanderergruppen sozusagen aus eigenem Recht entscheiden, ob sie zu uns kommen wollen oder nicht, weniger das Aufnahmeland. Hier muss sich ein Wandel vollziehen. Natürlich muss sich jemand, der im Rahmen der Arbeitsmigration zu uns kommen will, selbst dazu entschließen; wir wollen ihn nicht zwingen. Aber es muss unser ureigenes Recht sein, darüber zu befinden, ob er kommen darf oder nicht. Das muss man in ein vernünftiges Verhältnis zueinander setzen. Auch müssen wir dafür sorgen, dass der Zuzug in die Sozialsysteme, der sich sozusagen unter falscher Flagge vollzieht, eingedämmt wird. All dies leistet das Gesetz.
Wir haben eine klare Strukturierung des Aufenthaltsrechts mit nur zwei Aufenthaltstiteln vorgenommen, die sich an den Aufenthaltszwecken orientieren: einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis. Damit schaffen wir mehr Transparenz und sorgen dafür, dass das Recht anwendungsfreundlicher wird.
Wir sorgen ferner für eine bedarfs- und arbeitsmarktgerechte Steuerung der Arbeitsmigration durch ein flexibles Regelverfahren mit interner Steuerung durch die Arbeitsverwaltung sowie durch Vereinfachung und Straffung der Verfahrensabläufe. Im Gegensatz zu planwirtschaftlichen Vorstellungen ist dies eine sehr markt- und bedarfsorientierte Verfahrensweise.
Auch hier, verehrter Herr Ministerpräsident Müller, scheinen Sie noch den alten Entwurf im Kopf zu haben. Sie haben wiederum erwähnt, dass der nationale Arbeitsmarkt eine Rolle spielen müsse. Genau dies haben wir auf Ihren Vorschlag hin in den Gesetzentwurf aufgenommen. Deshalb bitte ich Sie, sich nicht an der alten Fassung zu orientieren. Nach diesem Verfahren wird künftig kein einziger Zuwanderer in unser Land kommen, um einen Arbeitsplatz zu besetzen, wenn es dafür einen Interessenten aus dem Kreis der hiesigen Arbeitsuchenden gibt. Vorrang haben übrigens auch Personen, die im Rahmen der EU-Erweiterung aus den künftigen Mitgliedsländern zu uns kommen. Daher kann der Konflikt, von dem Sie gesprochen haben, gar nicht auftreten. Insoweit bitte ich Sie eindringlich, endlich auf die Behauptung zu verzichten, es gebe einen Konflikt zwischen unseren in der Tat schwierigen Arbeitsmarktproblemen und dem, was im Gesetz steht.
Dass wir in bestimmten Fällen Zuzug erlauben können und wollen, haben wir im Vorgriff auf das Gesetz durch die Greencard-Regelung unter Beweis gestellt. Und siehe da, es kam zu keinerlei Beeinträchtigung des Arbeitsmarktes! Im Gegenteil, es nutzt dem hiesigen Arbeitsmarkt. Es gibt verlässliche Zahlen, die besagen, dass pro IT-Fachkraft, die auf diese Weise zu uns gekommen ist, im Inland zwei bis drei zusätzliche Arbeitsplätze für deutsche Arbeitsuchende geschaffen worden sind. Auf Grund der Greencard ist keine berauschend hohe Zahl von Fachkräften zu uns gekommen; deswegen braucht man kein Horrorszenario zu entwerfen. Es sind etwa 10 000 Menschen gekommen. Dadurch sind für 20 000 bis 30 000 deutsche Arbeitsuchende Arbeitsplätze geschaffen worden. Wer will daran Kritik üben? Hierfür wollen wir künftig flexible Verfahren schaffen. Das ist vernünftig und gut begründet. Bitte verweigern Sie sich einer solchen Regelung nicht!
Wir wollen ein Daueraufenthaltsrecht für Hochqualifizierte von Anfang an schaffen. Dies ist in jenem Wettbewerb, von dem ich eingangs gesprochen habe, dringend notwendig. Wir haben ein Auswahlverfahren nach kanadischem Vorbild in das Gesetz aufgenommen, allerdings als Option. Wenn dieses Verfahren jemals angewandt werden soll - die Geschichte entwickelt sich manchmal schneller, als wir es uns vorstellen können -, haben Sie in diesem Kreise immer noch die Möglichkeit, diese Option abzulehnen; auch der Bundestag müsste dem zustimmen.
Wir haben eine Regelung für die Zuwanderung von Selbstständigen geschaffen. Es ist uns sehr willkommen, dass selbstständige Existenzgründer aus dem Ausland zu uns kommen. Ich könnte Ihnen anhand von Zahlen vortragen, was türkische Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland an Investitionen getätigt und an Arbeitsplätzen geschaffen haben und was dadurch in die Sozialkassen geflossen und an Steueraufkommen generiert worden ist. In einer sich zunehmend globalisierenden Welt brauchen wir mehr Investitionen von Menschen aus dem Ausland als vorher; das ist nicht mehr anders möglich. Wenn wir Sperren errichteten, täten wir uns einen Tort an und schadeten der Volkswirtschaft, anstatt ihr zu nutzen.
Über den Kindernachzug ist gesprochen worden.
Wir haben geregelt, dass Studienabsolventen in Deutschland arbeiten können. Das ist eine sehr vernünftige Regelung, die uns von der Wissenschaft wie von der Wirtschaft besonders nahe gelegt wird. Schließlich geben wir Geld dafür aus, dass Menschen aus anderen Ländern in Deutschland studieren können. Sie dann zu zwingen, unser Land zu verlassen, obwohl sie in ihrem Heimatland womöglich keine Arbeit finden, aber bei uns gerade in hoch qualifizierten Berufen wertvolle Arbeit leisten könnten, ist schlicht Unsinn.
Es geht uns auf der einen Seite darum, Zuwanderung dort zu ermöglichen, wo es unseren eigenen Interessen entspricht. Auf der anderen Seite schaffen wir eine Begrenzung und bessere Steuerungsmöglichkeiten dort, wo Missbrauchsfälle in großer Zahl aufgetreten sind. Herr Kollege Zuber hat schon das Notwendige dazu gesagt; daher brauche ich keine Einzelheiten anzuführen.
Regelungen zur Verfahrensstraffung und -beschleunigung, die wir in das Gesetz aufgenommen haben, zeigen schon im Voraus Wirkung. Ich kann nicht des Längeren darauf eingehen. Ich bitte Sie aber, sich auch diesem Argument nicht zu verschließen.
Die Integration wird erheblich verbessert. Man mag an der einen oder anderen Stelle noch Verbesserungsmöglichkeiten sehen; bitte, darüber können wir reden.
Wir haben eine verbesserte Regelung für EU-Bürger vorgesehen. Sie haben heute wunderbare Worte zur EU-Erweiterung gefunden. Es ist großartig, dass hierüber Konsens besteht. Jemand wie ich, der Europa in Trümmern gesehen hat, empfindet angesichts des Zusammenwachsens Europas vielleicht das größte Glücksgefühl, das man in seinem Leben haben kann. Dann müssen wir die Freizügigkeit aber auch realisieren und die Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger abschaffen, damit man von Berlin nach Paris genauso wie von Hamburg nach München ziehen kann. Das ist doch konsequent, wenn wir in Europa in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zusammenleben.
Wir wollen die Möglichkeit, die Aufgaben der Integration und der Migration über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu regeln, verbessern. Wir haben ferner eine Regelung getroffen, die unseren humanitären Verpflichtungen eher gerecht wird - übrigens mit einem höheren Differenzierungsvermögen bei dem Aufenthaltsstatus von Asylberechtigten nach der Genfer Konvention -, als es heute der Fall ist. Darüber hinaus beschleunigen wir das Asylverfahren, damit dem Missbrauch entgegengewirkt wird.
Herr Kollege Gerhards hat schon auf den Fall Kaplan Bezug genommen. Herr Ministerpräsident Müller, ich will auch kurz etwas dazu sagen. Es ist sehr zu bedauern, dass dieser Mann immer noch bei uns ist; darüber sind wir alle uns einig. Sie haben in der Tat das Auslieferungsverfahren mit dem Ausweisungsverfahren verwechselt.
(Peter Müller [Saarland]: Nein!)
Ja, doch!
(Erneuter Zuruf Peter Müller [Saarland])
Nach der gesetzlichen Regelung, die wir geschaffen haben - die übrigens verschärft wurde -, kann Herr Kaplan mit Sicherheit nicht länger bleiben; denn darin steht: Wenn Tatsachen belegen, dass eine Person eine Gefahr für die innere Sicherheit des Landes darstellt, dann muss sie unser Land verlassen. - Ich wäre dankbar, wenn die Länder von dieser Möglichkeit mehr Gebrauch machten, als dies bisher der Fall ist. Die Ergebnisse der Umfrage, die ich dazu in Auftrag gegeben habe, sind nicht erfreulich.
Ich bin dankbar, dass in Baden-Württemberg in einem solchen Fall einmal so verfahren wurde. Dieses Vorgehen wurde gerichtlich bestätigt; ich kann das nur zur Nachahmung empfehlen. Das war sehr gut; ich begrüße dies sehr. Man sieht, dass die Entscheidung gerichtlich durchgesetzt werden kann. Ich kann das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nur zum Studium empfehlen. Ich vermute, dass es in allen oder zumindest in vielen Ländern vergleichbare Fälle gibt. Der Fall Kaplan hat mit dem Zuwanderungsgesetz nichts zu tun. Dies haben wir schon im Vorgriff erledigt.
Über eine Frage in diesem Zusammenhang sollten wir reden, Herr Ministerpräsident Müller: Mir dauern die Verfahren zu lange. Deshalb müssen wir z. B. darüber nachdenken, ob man nicht - ähnlich wie beim Adhäsionsverfahren - ein Ausweisungsverfahren mit dem Strafverfahren verbindet. Über diesen Gedanken sollte man konstruktiv miteinander diskutieren.
Ich gehöre zu denen, die dafür eintreten, dass auch bei der Asylgewährung Gesichtspunkte dieser Art berücksichtigt werden. Das ist übrigens in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert. Dafür habe ich mich auf europäischer Ebene eingesetzt; es ist entsprechend aufgenommen worden. Sie rennen also offene Türen ein. Ich bin bereit, zu neuen Überlegungen zu kommen. Bisher habe ich allerdings noch keine konkreten Vorstellungen von Ihrer Seite gehört. Ich gehe hier voran; wenn Sie mich dabei unterstützen, bin ich Ihnen dankbar.
Meine Damen und Herren, Sie werden das Zuwanderungsgesetz heute wieder ablehnen; das ist schon angekündigt worden. Wir werden das Vermittlungsverfahren in Anspruch nehmen. Ich hoffe, dass in einer ruhigeren Atmosphäre, im Rahmen der sachbezogenen Arbeit innerhalb des Vermittlungsverfahrens, ein Kompromiss erreichbar ist.
Das sage ich auch mit Blick auf die in Europa geführte Diskussion. Die Länder haben selbstverständlich das Recht, ihre Meinung zu sagen und dazu beizutragen, dass auf europäischer Ebene vernünftige Regelungen getroffen werden, aber die Entscheidung muss die Bundesregierung kraft ihrer Befugnisse treffen. Dabei nehmen wir Ihren Rat gerne entgegen, aber es darf auf die Dauer natürlich nicht so sein, dass wir auf europäischer Ebene immer diejenigen sind, die quasi die Türen zuhalten. Das ist nicht möglich. Das müssen Sie wissen. Die Regierungen dort stehen von der politischen Kräftekonstellation her manchen unionsregierten Ländern viel näher als der Bundesregierung.
Ich bemerke an dieser Stelle einen Wechsel in Ihrer Argumentation. Früher haben Sie gesagt, wir könnten bestimmte Dinge im Sinne von weniger Restriktionen in Deutschland nicht einführen, weil sie in Europa nicht durchsetzbar seien. Neuerdings drehen Sie sich um 180 Grad und sagen, weil die Europäer in ihrer großen Mehrheit das anders sähen, müssten wir uns dagegenstellen. Das ist ein etwas seltsames Verfahren, das ich nicht ganz verstehe. Aber ich sage mit Blick auf Europa: Einfaches Abwarten nutzt nichts, sondern führt uns in die Sackgasse und hat möglicherweise schweren Schaden zur Folge.
Dadurch, dass Sie das Zuwanderungsgesetz bisher gestoppt haben, sind bestimmte Regelungen aufgehoben worden, indem wir die Richtlinien nachvollzogen haben. Das führt nun dazu, dass die Europäische Union ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angekündigt hat. Das muss ich Ihnen in aller Offenheit vortragen, damit Sie wissen: Man kann hier nicht einfach nur mit verschränkten Armen abwarten in der Erwartung, irgendwie werde es schon klappen. So kann man in der Politik nicht vorangehen.
Ich hoffe, dass wir im Vermittlungsverfahren aufeinander zugehen. So wie die Dinge liegen, wird das Verfahren voraussichtlich erst Anfang September beginnen können. Somit haben alle über die Sommerpause noch genügend Zeit, ihre Gedanken zu ordnen. Wenn Sie es mir erlauben, möchte ich der Union und den unionsgeführten Regierungen empfehlen, sich untereinander noch etwas klarer über ihre jeweiligen Positionen zu verständigen; denn ich muss leider feststellen, dass sie zum Teil voneinander abweichen. Ich will nicht alle Beispiele dafür aufführen; das würde viel zu weit führen. Allerdings will ich zwei solcher Punkte erwähnen.
Herr Kollege Beckstein, zu dem ich bekanntlich ein freundschaftliches Verhältnis habe, was uns aber nicht daran hindert, uns über sachliche Fragen heftig auseinander zu setzen, hat in einem Interview in der "Süddeutschen Zeitung" vom 17. Januar 2003 erklärt, er habe keine Bedenken gegen die Anwerbung von Hochqualifizierten und Selbstständigen - das ist immerhin schon ein Fortschritt -, sehr wohl aber gegen die Anwerbung durchschnittlich Qualifizierter, wozu er etwa Krankenschwestern zählt.
In diesem Zusammenhang muss ich daran erinnern, dass Herr Kollege Bouffier mich flehentlich gebeten hat, schon im Vorgriff auf das Zuwanderungsgesetz die Tätigkeit ausländischer Pflegekräfte in Deutschland zuzulassen. Das passt nicht zusammen, es sei denn, wir wollen immer solche Ad-hoc-Regelungen treffen, je nach partieller Einsicht.
Ein anderes Beispiel ist die Härtefallregelung. Einige vertreten die Auffassung, sie sei von Übel, ein Stolperstein; wenn sie nicht entfalle, könnten wir uns nicht einigen. Ich erinnere mich daran, dass die CDU-Fraktion im Saarländischen Landtag Herrn Ministerpräsidenten Müller aufgefordert hat, sich dafür einzusetzen, dass es auf jeden Fall bei einer Härtefallregelung bleibt. Weiter kann ich mich erinnern, dass mich Herr Kollege Schönbohm aus Brandenburg aufgefordert hat, auf jeden Fall eine Härtefallregelung in das Gesetz aufzunehmen. In Bayern ist es ganz kompliziert. Herr Beckstein sagte in dem schon erwähnten Interview vom 17. Januar, er halte eine Härtefallregelung, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen sei, für durchaus diskutabel. Aber dann gibt es einen Änderungsantrag des Freistaates Bayern im Innenausschuss des Bundesrates, in dem schlicht verlangt wird, die Härtefallregelung zu streichen. Wissen Sie, das ist etwas verwirrend; das werden Sie mir sicherlich zugestehen.
Ich will Sie daran erinnern, dass die Härtefallregelung keinen neuen Rechtsweg eröffnet. Sie ist rechtlich sehr sauber so abgefasst, dass eben kein neuer Rechtsweg eröffnet wird. Es ist eine Regelung - wer von Ihnen ein Musikinstrument spielen kann, weiß, dass in den Noten manchmal "ad libitum" steht, was "nach Belieben" heißt -, die Sie in Ihren Ländern ad libitum, nach Belieben, einführen können oder nicht. Niemand zwingt Sie dazu.
Aber es ist vernünftig, es zu tun, auch mit Blick auf meine Erfahrung, dass ich beständig Post von Abgeordneten aus allen Parteien bekommen habe - aus der CDU, der CSU, der SPD, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen -, in der immer wie folgt argumentiert wird: Natürlich muss das Ausländerrecht restriktiv gefasst sein, aber in meinem Fall gibt es einen Handwerksmeister Meier, bei dem der Bosnier Soundso arbeitet. In diesem Falle müssen Sie, Herr Schily, bitte dafür sorgen, dass er bleiben kann. - Oder bei der jungen Dame aus Weißnichtwo müsse ich menschliches Einsehen haben und mich dafür einsetzen, dass sie bleiben könne. In solchen Fällen muss ich immer antworten: Ich kann nicht par ordre du mufti bestimmen, sondern muss mich mit der Bitte an meine Innenministerkollegen wenden, doch so freundlich zu sein. Manchmal gelingt es, manchmal gelingt es nicht.
Deshalb ist es sinnvoll, das in die Hände derjenigen zu geben, die viel näher an den Problemen sind. Sie können die Härtefallkommissionen bilden, wie immer Sie es für richtig halten. Dadurch entsteht kein neuer Rechtsweg; denn ob sich eine Härtefallkommission eines solchen Falles annimmt oder nicht, liegt allein in ihrer Hand.
Meine Damen und Herren, ich gehöre zu den unverbesserlichen Optimisten. Ich bin ohnehin der Meinung, in unser Land muss wieder viel mehr Optimismus einkehren. Deshalb lasse ich mich überhaupt nicht in meinem Optimismus beirren, dass wir auch in diesem Fall zu einem vernünftigen Kompromiss gelangen können. In diesem Optimismus fühle ich mich durch einen Posteingang der jüngsten Zeit bestärkt. Ich habe gerade einen Brief bekommen, dessen Absender sich für eine chinesische Schülerin einsetzen, der nach geltendem Recht leider keine Aufenthaltsverlängerung für die Zeit zwischen ihrem deutschen Abitur und dem Studienbeginn erteilt werden kann. Die Verfasser bitten mich, im Vorgriff auf das Zuwanderungsgesetz für Abhilfe zu sorgen. Dieser Brief stammt von zwei bedeutenden politischen Persönlichkeiten, von Herrn Wolfgang Börnsen, Mitglied des Deutschen Bundestages, Abgeordneter der CDU, und einem weiteren CDU-Abgeordneten, von Herrn Otto Bernhardt. In diesem Schreiben heißt es:
| Im Vorgriff auf das künftige Einwanderungsgesetz, das einen solchen Passus enthalten wird, bitten wir Sie, in diesem speziellen Fall Menschlichkeit vor das Gesetz zu stellen. |
Das ist ein schöner Satz. Ich werde mich bemühen, ihm Geltung zu verschaffen. Aber ich will Ihnen sagen: Wenn wir uns auf einen vernünftigen Kompromiss einigen, kommen wir nicht in die fatale Lage, Menschlichkeit vor das Gesetz stellen zu müssen, sondern erreichen ein Gesetz, das der Menschlichkeit Raum verschafft und der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht wird. Das setzt Vernunft bei der Gestaltung von Gesetzen und Verantwortung bei ihrer Verabschiedung voraus.
Lassen Sie mich etwas zu den Integrationsleistungen sagen, in Bezug auf die einige Länder Änderungswünsche angemeldet haben. Dieses Thema wird im Vermittlungsausschuss wahrscheinlich eine nicht untergeordnete Rolle spielen. In diesem Zusammenhang muss ich Folgendes unterstreichen: Die Länder sind nach unserer Verfassung die Träger der Integration. Daran wollen Sie vermutlich nichts ändern. Der Bund ist im Rahmen seiner Zuständigkeiten für das Recht der Zuwanderung bereit, die Länder bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe durch den Einsatz eigener fachlicher und finanzieller Mittel massiv zu unterstützen, so wie es im Zuwanderungsgesetz zum Ausdruck kommt.
Wo finanzielle Interessen von Bund und Ländern im Hauptkompetenzbereich der Länder berührt sind, kann es aber keine Lösung nach dem Motto geben: Sie bestimmen, wir bezahlen! Dieses Muster begegnet uns zwar des Öfteren, das können wir aber schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht akzeptieren. Ich werbe an dieser Stelle noch einmal darum, dass wir zu einer einheitlichen Regelung kommen, also den Integrationsteil nicht abspalten.
Ich hoffe, dass sich diejenigen durchsetzen, die es mit einer verantwortungsvollen Politik wirklich ernst meinen. Das setzt Kompromissbereitschaft sicherlich auf allen Seiten voraus. Ich sage in aller Klarheit: Alle müssen sich bewegen, man darf nicht eine Seite fokussieren. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir in der Verantwortung für unser Land zu einer Einigung kommen können.
