Bundesinnenminister Schily begründet Zuwanderungsgesetz im Bundesrat

Rede von Bundesinnenminister Otto Schily zum Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern in der 785. Sitzung des Bundesrats am 14. Februar 2003

Herr Präsident!

Meine Damen und Herren Kollegen!

Herr Ministerpräsident Müller, in einem Punkt sollte hier keine Unklarheit herrschen, obwohl dies in der Berichterstattung bisweilen nicht ganz klar hervorgetreten ist: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft ausschließlich das Verfahren und nimmt in keiner Weise zu dem Inhalt des Zuwanderungsgesetzes Stellung. Sie haben das heute korrekt dargestellt. Sie haben auf die damalige Situation im Verfahren Bezug genommen und darauf hingewiesen, dass Sie damals den Vermittlungsausschuss anrufen wollten. Das nehme ich heute zum Anlass, darauf zu vertrauen, dass wir uns möglicherweise im Vermittlungsausschuss wiedersehen und dann dort erproben können, wie weit die Kompromissbereitschaft der jeweiligen Seite geht.

Wenn ich Ihre grundsätzlichen Zielsetzungen betrachte, die Sie heute formuliert haben und die ich auch in einigen Interviews, die Sie in jüngster Zeit gegeben haben, wiederfinde, dann sehe ich keine bedeutsamen Unterschiede. Ich kann eigentlich nicht feststellen, dass wir uns darin unterscheiden, die Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit unseres Landes begrenzen und steuern zu wollen. Das steht in § 1 des Gesetzentwurfs, den wir vorlegen. Dass wir Zuzug allerdings auch ermöglichen wollen, ergibt sich zumindest mittelbar aus Ihren Ausführungen. Denn wir wollen natürlich kein Zuwanderungsverhinderungsgesetz beschließen. Das wäre, glaube ich, mit den wirtschaftlichen Interessen unseres Landes nicht zu vereinbaren. Es kommt nicht so sehr darauf an, dass wir uns in dieser Frage verhaken, sondern es kommt darauf an, dass wir den Zuzug von Menschen aus anderen Herkunftsgebieten qualitativ verändern. Auch da ist, meine ich, in der grundsätzlichen Zielrichtung weitgehende Übereinstimmung festzustellen.

Der gegenwärtige Rechtszustand - das haben Sie ebenfalls dargestellt, Herr Ministerpräsident Müller - führt, was die Berücksichtigung unserer wirtschaftlichen Interessen angeht, zu einem sehr komplizierten Verfahren, das uns behindert und das die Wirtschaft veranlasst, sich einmütig hinter das Zuwanderungsgesetz zu stellen und zu sagen, hier müsse man vorankommen, und zu einem unverminderten Zuzug in die Sozialsysteme. Ich meine, hier müssen wir ansetzen, um eine qualitative Veränderung herbeizuführen.

Ich begrüße es, dass Sie heute wiederum erklärt haben, Sie wollten die humanitären Verpflichtungen unseres Landes einhalten. Ich komme später noch auf Einzelheiten zurück. Ich begrüße ferner ausdrücklich das, was Ihre Fraktion im Saarländischen Landtag dazu beschlossen hat. Wenn das die Grundlage der Kompromissfindung sein kann, bin auch ich zuversichtlich. Ich bin ebenfalls einverstanden, wenn Sie sagen, dass die Integration von Menschen, die aus fremden Ländern zu uns kommen, eine wichtige Aufgabe ist. Das leistet das Gesetz mit dem Einstieg in eine systematische Integrationspolitik. Sie haben den früheren Bundeskanzler, den großen sozialdemokratischen Bundeskanzler Helmut Schmidt zitiert. Wenn Sie ihn vollständig zitiert hätten - das Zitat können Sie in der "Zeit" nachlesen -, hätten Sie entdeckt, dass Altbundeskanzler Helmut Schmidt das Zuwanderungsgesetz, das ich vorgelegt habe, ausdrücklich unterstützt. Ich hätte es begrüßt, wenn Sie auch das zur Kenntnis genommen und nicht nur einen Teil zitiert hätten.

Nach den Landtagswahlen in Niedersachsen und Hessen, in denen Sie deutliche Erfolge erzielt haben, haben Herr Koch und Herr Wulff sowie der bayerische Ministerpräsident Stoiber oft von der gewachsenen Verantwortung der unionsregierten Länder im Bundesrat gesprochen. Herr Ministerpräsident Koch hat in diesem Zusammenhang erklärt, er wolle Kontrolle ausüben, statt Blockade zu betreiben. Herr Ministerpräsident Stoiber hat konstruktive Verbesserungsvorschläge zu den Gesetzesvorlagen der Bundesregierung angekündigt. Es wäre im Prinzip begrüßenswert, wenn das der Fall wäre.

Wir nun schauen, ob den Worten auch Taten folgen. Wenn es konstruktive Vorschläge gibt, werden wir sie alle sorgfältig prüfen. Ich muss allerdings feststellen, Herr Ministerpräsident Müller, dass bei Ihnen einiges noch nicht ganz geordnet zu sein scheint. Es ist eine Vielzahl von Änderungsanträgen - mehr als hundert - eingebracht worden; aber es scheint so zu sein, dass Sie sie noch nicht richtig sortiert haben. Ich darf darum bitten, zunächst einmal zu sortieren. Wenn ich Ihre jüngsten Äußerungen richtig verstanden habe, sind alle diese Vorschläge gar nicht so ernst zu nehmen. Dann ist es in Ordnung. Aber wenn ich mir einige der Änderungsanträge zum Entwurf des Zuwanderungsgesetzes ansehe, die dem Bundesrat vorgelegt worden sind, kann ich mich leider des Eindruckes nicht erwehren, dass zwar nach außen hin von Verantwortung gesprochen wird, dass aber die Zielsetzung bleibt, Blockade auszuüben.

Was soll ich davon halten, Herr Ministerpräsident Müller, wenn der Freistaat Bayern einerseits im Wirtschaftsausschuss einen Antrag einbringt, wonach der Gesetzentwurf insgesamt abgelehnt wird, andererseits im Innenausschuss Änderungsanträge in einem Umfang von rund 150 Seiten vorlegt? Im Innenausschuss hat der Vertreter eines Landes zu Recht angemerkt, dass mit dieser Flut von Änderungsanträgen ein Nachbesserungsbedarf suggeriert wird, der in Wirklichkeit nicht besteht. Ich will versuchen, Ihnen dies anhand einiger Beispiele zu erläutern. Der Freistaat Bayern hat nahezu alle Änderungsanträge wieder eingebracht, die bereits Gegenstand der Beratungen im vorangegangenen Gesetzgebungsverfahren waren, und noch eine Reihe weiterer Änderungsanträge hinzugefügt. Unter den Anträgen befinden sich selbst diejenigen, die seinerzeit im Plenum des Bundesrates keine Mehrheit gefunden haben. Ich frage Sie: Was ist daran konstruktiv? Ein großer Teil der Änderungsanträge des Freistaates Bayern betrifft das Staatsbürgerschaftsrecht und zielt darauf ab, die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts aus dem Jahre 1999 rückgängig zu machen. Sie glauben doch wohl nicht im Ernst, dass wir dem folgen kouml;nnen. Dann kämen wir übrigens in Konflikt mit Partnern in einigen Landesregierungen, in denen die CDU die Führung hat.

Vielleicht darf ich an dieser Stelle sagen: Wenn wir zu einem parteiübergreifenden Kompromiss kommen wollen, dann müssen ihm alle im Bundestag vertretenen Parteien, soweit sie sich auch in Landesregierungen wiederfinden, zustimmen können. Das kann gar nicht anders sein. Wenn Sie meinen, wir könnten hier über die Grünen oder die FDP einfach hinweggehen, dann täuschen Sie sich und machen sich Illusionen. Auf diese Weise kann man vielleicht ein Gefecht nach außen führen, um Publizitätswirkung zu erzielen, aber ein Kompromiss kann so nicht zu Stande kommen. Darüber muss sich jeder im Klaren sein. Wir werden kein Zuwanderungsgesetz verabschieden, das zu einer Koalitionskrise führt. Das kann doch niemand von uns erwarten. Was glauben Sie denn, mit wem Sie sprechen?

Genauso wenig können Sie ein Zuwanderungsgesetz mit Zustimmung von Baden-Württemberg verabschieden und dabei über die FDP hinweggehen. Das Gleiche gilt für das Land Rheinland-Pfalz. Zukünftig soll es meines Wissens eine weitere Koalitionsregierung mit Beteiligung der FDP geben. Darüber sollten Sie sich im Klaren sein.

Herr Müller hat Vorstellungen zur Veränderung des Kindernachzugsalters aufgegriffen. Das ist übrigens ein Beispiel dafür, dass wir Ihnen weit entgegenkommen sind. Hier Änderungen vorzunehmen ist deshalb schwierig, Herr Ministerpräsident Müller, weil die Kirchen, denen Sie doch manchmal nahe oder nicht so nahe sind - ich weiß es nicht; jedenfalls haben Sie immer noch das "C" in Ihrem Parteinamen -, einer Absenkung des Kindernachzugsalters sehr kritisch gegenüberstehen. Man stößt dabei sehr schnell an die verfassungsrechtlichen Grenzen des Artikels 6. Wie gesagt, wir sind Ihnen dabei schon entgegengekommen. Ich habe in einem gewissen Umfang durchaus Verständnis dafür, dass Sie sagen: Wir wollen, dass die Kinder zum frühestmöglichen Zeitpunkt sozusagen in dem kulturellen Umfeld Deutschlands aufwachsen, damit die Integration gut verläuft. - Aber ich bin relativ skeptisch, ob es möglich ist, da noch einmal draufzusatteln.

Sie müssen an dieser Stelle einmal prüfen: Was kann ich bekommen, was kann ich nicht bekommen? Was geschieht eigentlich, wenn wir uns nicht einigen? Es geht doch nicht nur darum, den Zustand eines Gesetzes, das Sie für wünschenswert halten, mit dem, was wir vorlegen, zu vergleichen, sondern es geht möglicherweise um die Entscheidung - das wird die Letztentscheidung sein -: Ist das ein Gesetz, das wir hier gemeinsam beschließen können, oder bleibt es bei dem gegenwärtigen Rechtszustand? Nach dem gegenwärtigen Rechtszustand beträgt das Nachzugsalter 16 Jahre. Das wissen Sie doch. Hinzu kommt, dass wir mit unseren Vorstellungen in der europäischen Debatte ziemlich isoliert sind, übrigens interessanterweise auch gegenüber Meinungsbildungen von konservativ regierten Ländern in Europa. Ich bitte darum, auch das bei Ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.

Ihren Aussagen im Hinblick auf die strikte Bindung an die Genfer Flüchtlingskonvention habe ich schon in Bundesratssitzungen in der vergangenen Legislaturperiode zugestimmt. Dies haben wir an mehreren Stellen des Gesetzes klar zum Ausdruck gebracht. Es gibt übrigens schon gewisse Annäherungen an diesen Zustand durch die Ausführungsvorschriften bzw. Anwendungsvorschriften zum geltenden Recht. Wenn Sie Ihren eigenen Überzeugungen treu bleiben, lieber Herr Müller, müssen Sie einräumen, dass es nicht um eine Ausweitung des Schutzes geht. Der Schutz ist nach unserem geltenden Recht durchaus vorhanden. Vielmehr geht es um eine Statusfrage. Wenn ich Sie bisher richtig verstanden habe, haben Sie gesagt: Das müssen wir verbessern. - Ich kann mich an viele Begegnungen, auch in Klöstern, mit Ihnen erinnern, in denen Sie das so zum Ausdruck gebracht haben. Wenn eine gewisse Kontinuität in Ihrer Auffassung bestehen bliebe, wäre ich Ihnen dankbar; dann können wir uns annähern. Über Formulierungen kann man immer reden. Aber dass auch im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention geschlechtsspezifische Verfolgung eine Rolle spielen kann, ist doch unsere gemeinsame Überzeugung. Wir müssen dafür eine Formulierung finden und sollten uns nicht in einen Konflikt verirren, der lösbar ist. Nach dem, was ich vor der heutigen Sitzung in Ihrem Interview mit der "Berliner Zeitung" nachgelesen habe, hatte ich eigentlich den Eindruck, dass Sie eher eine konstruktive Richtung einschlagen wollen. Nach dem, was Sie soeben gesagt haben, bin ich wieder ein wenig skeptisch geworden, Herr Ministerpräsident Müller. Aber vielleicht brauchen Sie dieses Bewegungsbild, um mit Ihren Mitstreitern zu einer Einigung zu kommen.

Herr Wulff hat nach seinem Wahlsieg in Niedersachsen gesagt, man solle einen Vorschlag nicht deshalb verwerfen, weil er von der falschen Seite komme; das werde die Bevouml;lkerung auch der Union nicht verzeihen. Ich finde, das ist eine ganz beachtliche Annäherung an die Vernunft. In diesem Sinne können wir weiter miteinander reden. Da wir, wie gesagt - ich will es gleichwohl noch einmal erwähnen -, darauf vertrauen, dass die FDP an dem Meinungsbildungsprozess sehr konstruktiv mitwirkt, bleibt mein Optimismus bestehen, dass wir zu einer Einigung kommen können.

Das gilt auch für Fragen auf der ökonomischen Seite. Herr Müller, der Wahlkampf ist doch seit einer Weile vorüber. Ich bitte Sie, die Öffentlichkeit nicht irrezuführen. Sie haben wieder etwas zu dem Anwerbestopp gesagt. Sie versuchen immer, die Arbeitslosigkeit gegen den Zuzug auszuspielen. Da wir uns hier in einem sehr vornehmen Gesetzgebungsgremium befinden, versuche ich, mich nicht polemisch auszudrücken. Aber es ist schlicht eine Irreführung der Öffentlichkeit, (Peter Müller [Saarland]: Was?) wenn Sie sagen, im Zuwanderungsgesetz sei ein Konflikt im Hinblick auf Arbeitsuchende aus dem Ausland auf der einen Seite und auf Arbeitsuchende im Inland auf der anderen Seite enthalten. Ein solcher Konflikt ist durch die Gesetzesfassung nun wirklich ausgeschlossen. Wir haben im Gesetz den absoluten, unverrückbaren Vorrang der inländischen Arbeitsuchenden in einer Präzision festgelegt, wie es wahrlich nicht besser gelingen kann. Mit dem Zuwanderungsgesetz wird nicht wieder jene gezielte Anwerbung eingeführt, wie sie vor 1973 von der Bundesanstalt für Arbeit betrieben wurde; es sind also keine Verträge mit Gastarbeiterländern vorgesehen. Im Übrigen reden wir über Bürokratieabbau, Transparenz und Verschlankung. Daher sollten Sie berücksichtigen, dass der Anwerbestopp durch die Anwerbestoppausnahmeverordnung - dieser schöne Begriff stammt aus der Sprache des Gesetzgebers, die wir alle so bewundern - längst weitgehend durchlöchert worden ist. Ich erinnere daran, dass Herr Kollege Bouffier flehentlich an mich herantrat und sagte: Lieber Herr Schily, Sie müssen aus wirtschaftlichen Erwägungen dafür sorgen, dass die ausländischen Pflegekräfte einen vernünftigen Status bekommen.

Wir haben dann mit sehr viel Mühe etwas Handgestricktes gemacht, um dem völlig berechtigten Anliegen von Herrn Bouffier entgegenzukommen. Aber wir müssen hier doch einmal eine Regelung aus einem Guss hinbekommen, indem wir einen genau an der Nachfrage orientierten Regelungsmechanismus finden. Weil Sie versucht hatten, eine missverständliche Interpretation des Gesetzes einzuführen, haben wir auf Ihren besonderen Wunsch hin sogar noch in das Gesetz hineingeschrieben: selbstverständlich unter Berücksichtigung des nationalen Arbeitsmarktes. In dem Gesetz ist keine planwirtschaftliche, sondern eine marktwirtschaftliche Systematik enthalten, die strikt am Bedarf orientiert ist. Leider können wir - dies mag man beklagen; es ist auch schwer zu verstehen - ungeachtet einer hohen Arbeitslosigkeit einige Stellen nicht besetzen. Warum sollen diese Stellen dann nicht besetzt werden? Bleiben sie unbesetzt, findet Wirtschaft nicht statt und werden keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Die Erfahrung lehrt, dass dort, wo wir eine solche Maßnahme punktuell gestatten, zusätzliche Arbeitsplätze für Arbeitsuchende in Deutschland geschaffen werden. Es wäre doch grotesk, wenn wir an dieser Stelle alles verleugneten, was uns gegenüber von den Wirtschaftsverbänden geäußert wird, und uns einer sinnvollen Regelung verweigerten. Hier müssen wir uns bewegen.

Sie kritisieren erneut das Auswahlsystem und sagen, das Angebotssystem sei von Übel. Andere Länder haben damit gute Erfahrungen gemacht. Deshalb hat die S  ü  s  s  m  u  t  h -Kommission dieses Konzept entwickelt. Aber dies ist - Sie haben mich hier richtig zitiert - ein Vorratsbeschluss, der es ermöglicht, von diesem Mittel Gebrauch zu machen, wenn die Umstände es geboten erscheinen lassen. Es ist an die Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gebunden. Ich weiß nicht, wie es um Ihren Optimismus bestellt ist. Sollten Sie befürchten, dass sich, was ich hoffe, die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat bald wieder ändern, könnten Sie sagen, Sie wollten sich jetzt nicht darauf einlassen; hierzu kann jeder seine eigenen Voraussagen machen. Wenn wir dieses Mittel jedoch an Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat binden, bevor davon Gebrauch gemacht wird, dann weiß ich nicht, was Sie befürchten. Auch hier wird etwas aufgebauscht. Das ist kein ernsthaftes Argument. Herr Ministerpräsident Koch ist soeben wieder in den Saal zurückgekommen; daher spreche ich ihn in einem anderen Punkt an. Herr Ministerpräsident Koch hat gesagt - Sie haben es aufgenommen, Herr Ministerpräsident Müller -, dass allein der lange Verbleib von Ausreisepflichtigen nicht zu einem Daueraufenthaltsrecht führen dürfe. Herr Koch, Herr Müller, damit haben Sie völlig Recht; das ist immer meine Überzeugung gewesen. Allerdings ist dies, wie wir alle wissen, eine Folge des heute geltenden Ausländerrechts, das wiederum der Praxis der langen Kettenduldungen folgt. Sie beklagen also die heutige Praxis. Um diese zu beenden, müssen wir eine stärkere Trennung zwischen denjenigen, die sich aus berechtigten humanitären Gründen vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen und insoweit ohne eigenes Verschulden nicht ausreisen können, und denjenigen herbeiführen, die ausreisen müssen und können, ihrer Ausreisepflicht aber aus selbst verschuldeten Gründen nicht nachkommen. Das ist in der Tat ein schlimmer Zustand.

Sie können gewiss sein, dass wir auch im Rahmen der Europäischen Union - ich habe mich gerade mit meinem Freund Nicolas S a r k o z y aus dem schönen Anlass der Eröffnung eines gemeinsamen Polizeizentrums in Kehl getroffen - daran arbeiten, die Ausreisepflicht konsequent durchzusetzen. Darüber besteht Einigkeit. Aber warum sollen wir die rechtlichen Regelungen dann nicht so fassen, wie wir es hier vorgesehen haben? Auf diese Weise kommen wir doch zu besseren Regelungen. Ich habe gehouml;rt, dass Sie nun auch wieder die Härtefallregelung beanstanden. Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Der Freistaat Bayern hat einen Änderungsantrag mit dem Ziel eingebracht, die entsprechende Vorschrift aus dem Gesetzentwurf zu streichen, während die CDU-Landtagsfraktion im Saarland in einem Entschließungsantrag die Landesregierung aufgefordert hat, die rechtlichen Spielräume für humanitäre Louml;sungen auszuschouml;pfen und eine Härtefallkommission einzurichten. Ja, bitte schön, wer zieht denn nun an welcher Stelle? Im Übrigen tragen wir beiden Wünschen Rechnung, auch wenn dies geradezu paradox klingt: Wir überlassen es Ihnen, den Ländern, selbst, ob Sie eine Härtefallregelung treffen wollen oder nicht. Es ist doch immer Ihr Wunsch gewesen, dass die Länder mehr Entscheidungsspielraum haben. Warum machen Sie denn davon keinen Gebrauch? Wenn Sie unterschiedliche Auffassungen haben und das Saarland eine Härtefallkommission einrichten will, der Freistaat Bayern aber nicht, dann können Sie es doch so machen, wie Sie es wollen. Außerdem vermeidet diese Lösung eines, was nach meiner Überzeugung auch vermieden werden muss: dass wir hinter die durchaus sehr differenzierten Rechts- und Gerichtsverfahren eine weitere Instanz schalten. Dies möchte ich auf jeden Fall vermieden wissen. Deshalb ist unsere Konzeption an diesem Punkt so gestaltet, dass so etwas nicht zum Zuge kommt. Die Härtefallkommission kann bekanntlich nicht von dem Betroffenen, sondern nur über eine Instanz angerufen werden, die sich seines Anliegens annimmt. Dies entspricht übrigens der Realität - ich kann Ihnen das nur noch einmal bestätigen -: Als Bundesminister des Innern bekomme ich, obwohl ich bzw. meine Beamtinnen und Beamten nicht selbst die Ausweisungs- oder Abschiebungsverfügungen verfassen, von Abgeordneten und Persönlichkeiten aus allen politischen Lagern immer wieder Briefe, in denen sie mir schreiben, sie seien hinsichtlich der Ausweisung von Ausländerinnen und Ausländern zwar für ein straffes Verfahren, aber bei ihrem Ausländer bäten sie um eine Ausnahme, weil er für den Handwerksbetrieb X oder den Betrieb Y gebraucht werde oder weil die Kinder hier integriert seien und glänzende Schulleistungen vorzuweisen hätten. Warum muss ich die 15 Härtefallkommission der Bundesrepublik Deutschland sein? Ich bin dafür, dass Sie in Ihren Ländern entsprechende Kommissionen einrichten. Dann können Sie so verfahren, wie Sie es für richtig halten.

Herr Ministerpräsident Müller, Sie haben Integrationspolitik angemahnt. Hier besteht kein grundsätzlicher Unterschied zwischen uns; das gilt auch für die so genannte nachholende Integration. Ich muss darauf hinweisen, dass der Bund schon jetzt in mehreren Bereichen eine Menge tut. Sie wissen, wo die Integrationsprobleme auftreten: bei den Ausländerinnen und Ausländern, bei Aussiedlern und bei einer besonderen Kategorie von Ausländerinnen und Ausländern, nämlich bei mitziehenden ausländischen Familienangehouml;rigen von Aussiedlern. Mit dem Zuwanderungs- und Integrationsgesetz schaffen wir zum ersten Mal den Einstieg in eine systematische Integrationspolitik.

Man mag sie für unzureichend und für ungenügend finanziert halten, aber sie ist ein Einstieg - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Sie enthält das darüber hinausgehende Angebot, mit dem künftigen Migrationsamt in Zusammenarbeit mit dem zu bildenden Sachverständigenrat und den Kommunen - die Integrationsarbeit muss in den Kommunen geleistet werden - diese konzeptionellen Möglichkeiten zu erweitern.

In diesem Zusammenhang wird jedoch eines nicht funktionieren: Sie dürfen dann nicht sagen, der Bund solle 100 % der Kosten übernehmen, wie es in einigen Anträgen gefordert wird. Es würde mir nicht gelingen, dies bei Bundesfinanzminister E i c h e l durchzusetzen. Wir sollten vielmehr zu einer vernünftigen Lastenteilung kommen. Sie wissen, dass der Bund für die Aussiedler 100 % der Kosten trägt. Im Hinblick auf die Ausländerinnen und Ausländer bieten wir Ihnen Kostenteilung an. Wir können sicherlich über eine Selbstbeteiligung reden, die im Gesetzentwurf bereits angelegt ist. Das halte ich für völlig angemessen. Warum soll sich jemand, der aus dem Ausland kommt, sich hier integrieren und die deutsche Sprache erwerben muss, eigentlich nicht an den Kosten beteiligen? Aus diesem Aufkommen lassen sich Finanzierungslücken ausgleichen, die an der einen oder anderen Stelle entstehen könnten. Hier können wir also ebenfalls zu vernünftigen Regelungen kommen. An dieser Stelle bringe ich meine Hoffnung zum Ausdruck, dass Sie Ihren Widerstand dagegen aufgeben, dass wir gerade bei mitziehenden ausländischen Familienangehörigen von Aussiedlern dafür sorgen, dass gewisse Integrationsvoraussetzungen im Sinne ausreichender Sprachkenntnisse vorhanden sind. Wir sind uns doch darüber einig, dass Kernelement einer vernünftigen Integration die Kenntnis der Sprache des Aufnahmelandes ist. Meine Damen und Herren, ich biete Ihnen an, dass wir über alle zur Debatte stehenden Fragen sehr offen miteinander reden. Wenn es bei den von Ihnen angesprochenen grundsätzlichen Orientierungen bleibt, Herr Müller, dann ist, wie ich meine, durchaus Optimismus angebracht, was die Chancen auf eine Einigung angeht. Folgendes aber werden wir nicht tun:

Schon in der vergangenen Legislaturperiode sind wir Ihnen im Gesetzgebungsverfahren weit entgegengekommen. Ich könnte Ihnen dies an vielen Punkten deutlich machen, will aber Ihre Zeit nicht über Gebühr in Anspruch nehmen. Wir sind Ihnen bei der Berücksichtigung des nationalen Arbeitsmarktes, den Selbstständigen, den Hochqualifizierten, der Formulierung des § 1 und den humanitären Angelegenheiten entgegengekommen. Aber Sie können von uns keine Zustimmung erwarten, wenn Sie glauben, dieses Verfahren immer weiter betreiben und am Schluss aus dem Zuwanderungsgesetz ein Zuwanderungsverhinderungsgesetz machen zu kouml;nnen. Deshalb ist es auch keine Provokation, wenn wir Ihnen den Entwurf, der bereits einen Kompromiss in sich darstellt, erneut vorlegen. Er entspricht dem Verfahrensstand in der vergangenen Legislaturperiode, wie Sie richtig gesagt haben, vor einem Vermittlungsverfahren. Ich biete Ihnen an, dass wir uns darüber aussprechen; ich stehe für jedes Gespräch zur Verfügung. Aber eine Einigung kann auf der Grundlage dieses Entwurfs - eines sehr guten Entwurfs - erst im Vermittlungsverfahren erfolgen. Dann sollten Ihre Vorstellungen so formuliert sein, dass sie kompromissfähig sind. - Vielen Dank.

 
 

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