Jochen Welt zum Thema "Bilanz und Ausblick der Aussiedlerpolitik"

Rede des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten in Deutschland, Jochen Welt, MdB, anlässlich der "Nordrhein-Westfälischen Migrationsgespräche" der Auslandsgesellschaft NRW zum Thema: "Bilanz und Ausblick der Aussiedlerpolitik" am 14.01.2003 in Dortmund

- gekürzte Fassung -

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Das Zuwanderungsgesetz das auch Regelungen, die für Spätaussiedler und vor allem für deren Angehörigen von Bedeutung sind, enthält ist - wie Sie wissen - aus formalen Gründen nicht in Kraft getreten.

Dieser Zustand hat für die zu integrierenden Menschen in unsere Gesellschaft fatale Folgen.

Diejenigen, die nicht Ehegatten oder Abkömmlinge eines Aussiedlers sind, haben weiterhin keinen rechtlich gesicherten Anspruch auf Integration.

Dieses Gesetz sah vor, das Aufnahme- und das Feststellungsverfahren bei einer Behörde zu konzentrieren. Nach geltendem Recht ist für das Aufnahmeverfahren das Bundesverwaltungsamt (BVA) und für das Bescheinigungsverfahren die nach Landesrecht bestimmte Behörde zuständig. Dies führt insbesondere dann zu Problemen, wenn das BVA einen Aufnahmebescheid erteilt hat, jedoch die zuständige Behörde des Landes im Bescheinigungsverfahren dann zu dem Ergebnis kommt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Spätaussiedler nicht vorliegen. Manche Menschen, die in ihrer Heimat alle Brücken abgebrochen hatten, mussten dies schmerzhaft erfahren, da sie in ihr Herkunftsland zurückgeschickt wurden. Deswegen sollte in Zukunft beide Verfahren durch das BVA durchgeführt werden. Auf eine erneute Prüfung der Deutschkenntnisse sollte dabei verzichtet werden. Dieses ist nun auch nicht eingetreten.

Die Diskussion über das Kriegsfolgenschicksal der Deutschen aus Russland dürfte jetzt wieder aufleben. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder entsprechende Initiativen aus unterschiedlichen deutschen Bundesländern über die künftige Aussiedlerzuwanderung nach Deutschland, die eine Abschlussgesetzgebung verlangt haben. Dieses wurde damit begründet, dass die Transformation der russischen Gesellschaft 50 Jahre nach dem Dekret von Stalin für viele die Benachteiligung nicht mehr erkennbar mache und deshalb sei ein Schlussstrich zu ziehen.

Denjenigen, die das fordern, muss man erklären, dass bis in die frühen 90er Jahre hinein die Stigmatisierung, die Benachteiligung noch sehr wohl vorhanden waren. Die Russlanddeutschen konnten nicht jeden Beruf und auch nicht jedes Studium wählen. Einen individuellen Nachweis solcher Benachteiligungen und Ausgrenzungen könnten sie jedoch nicht erbringen. In einem ablehnenden Bescheid stand natürlich nicht: weil Sie Deutscher sind, bekommen sie keinen Studienplatz. Ein Wegfall der pauschalen Vermutung des Kriegsfolgenschicksals wäre eine faktische Beendigung des Aussiedlerzuzugs nach Deutschland. Der Bundestag hat sich dagegen gewehrt.

Diese Bundesregierung steht wie alle Vorgängerregierungen zu der Verpflichtung und zu der Verantwortung gegenüber den Russlanddeutschen, da sie am längsten unter dem Kriegsfolgenschicksal gelitten haben.

Es besteht aber auch die Notwendigkeit genauer hinzusehen. Da hat sich, meine Damen und Herren, im Laufe der 90-er Jahre einiges verändert. Auch all diejenigen, die sehr offen und wohlwollend dem Aussiedlerzuzug gegenüber stehen, können diese gesellschaftlichen Realitäten nicht verdrängen. Sie sind vorhanden und man muss sie zur Kenntnis nehmen. Anfang der 90er Jahre kamen annähernd 75 % der Antragsteller als Aussiedler mit deutschen Sprachkenntnissen zu uns. Die restlichen 25 % brauchten keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Das hat sich verändert, denn Mitte der 90er Jahre kamen annähernd 50 % Antragsteller, die ihre deutschen Sprachkenntnisse auch nachweisen mussten und 50 % Familienangehörige, die sie nicht nachweisen mussten. Wir haben jetzt die Situation im Jahre 2002, dass 22 % derjenigen, die zu uns kommen, anerkannte Aussiedler sind, und 78 % Familienangehörige, die keine deutschen Kenntnisse nachweisen müssen. Zum überwiegenden Teil, muss man da auch sagen, auch nicht nachweisen können.

Das Zahlenproblem Anfang der 90er Jahre, wo annähernd 380.000 - 400.000 Menschen pro Jahr zu uns aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion und aus Ost- und Südosteuropa kamen, hat sich reduziert. Ab 2000 ist die Quote auf 100.000 festgelegt, so dass sich das, was wir in vielen Siedlungsgebieten vorher als Problem hatten, entspannt hat.

Heute haben wir das Problem, dass immer mehr Menschen zu uns kommen, die keine Deutschkenntnisse haben. Dies ist eine dramatische und alarmierende Entwicklung. Dadurch entstehen wachsende Integrationsprobleme, die vor allem im Bildungsbereich und auf dem Arbeitsmarkt sichtbar werden. Für viele Bundesbürger ist es zunehmend unverständlich, dass bei den Wartezeiten von 4-5 Jahren immer mehr Familienangehörige eines Aussiedlers kommen, die diese Zeit nicht zum Erlernen der deutschen Sprache genutzt haben. Dieses Problem muss im wohlverstandenen Interesse der Betroffenen gelöst werden. Wir können nicht nur fördern, sondern wir müssen auch fordern und mehr Eigeninitiative der Aussiedler verlangen als in der Vergangenheit.

Ich gehe da konform mit der Zuwanderungskommission unter Vorsitz von Frau Prof. Süssmuth, die gesagt hat, die extremen Forderungen werden wir nicht erfüllen können. Die eine Forderung wird von den landsmannschaftlichen Gruppen formuliert: wir sollen den Sprachtest generell abschaffen und uns für den Familiennachzug noch mehr öffnen als bisher. Dies dürfen wir genauso wenig erfüllen wie die Forderung, die Zuwanderung von Aussiedlern nach Deutschland zu beenden. Deswegen muss ein Weg gefunden werden, der für beide Positionen annehmbar ist.

Die Zuwanderungskommission hat eine akzeptable Lösung gefunden, dass nicht nur die Antragsteller, sondern auch die Familienangehörigen einen Sprachtest nachweisen müssen, bevor sie nach Deutschland kommen. Für letztere ist der Sprachtest wiederholbar und zwar auch mehrfach. Sie erhalten zunehmend die Chance, sich in den Herkunftsländern in Sprachkursen zu qualifizieren. In rd. 1.300 Sprachlernstätten ist eine solche sprachliche Förderung möglich.

Keiner weiß, welche Entscheidung vom Gesetzgeber, vom Bundesrat oder vom Bundestag letztendlich getroffen wird. Ich werde mich - besonders was Aufnahme und Integration angeht - weiterhin für maßvolle und sozialverträgliche Regelungen nach dem bekannten Konzept, so wie es im Entwurf des Zuwanderungsgesetzes vorgesehen ist, einsetzen. Das Zuwanderungsgesetz ist für die Steuerung der Aussiedleraufnahme und die Integration unerlässlich. Es muss jetzt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes unverzüglich erneut auf den Weg gebracht werden. Eine Abkehr von diesem Wege wäre von Schaden.

Die Diskussion darf beim Thema der Aufnahme nicht enden. Wir müssen gezielt fragen: Was können wir leisten und was müssen wir leisten für die Menschen, die zu uns kommen? Ich habe bereits deutlich gemacht, dass das Zuwanderungsgesetz zum ersten Mal einen Rechtsanspruch auf Integrationshilfen auch für die Familienangehörigen, die nicht Ehegatten oder Abkömmlinge eines Aussiedlers sind, begründet.

Integration ist und bleibt eine der wichtigsten innenpolitischen Aufgaben der kommenden Jahre.

Bis Mitte der 90er Jahre verlief die Integration von fast 3 Mio. Aussiedlern weitgehend problemlos. Zusehens wurde jedoch die Integration insbesondere bei jungen Aussiedlern schwieriger.

Diese Entwicklungen weisen auf ein Versäumnis der Politik in den 90er Jahren hin. Der wirksamen Eingliederung wurde zu geringe Bedeutung beigemessen. Wir haben durch ein erstmalig entwickeltes Gesamtkonzept mit dem Titel "Aussiedlerpolitik 2000" die Integration zum Schwerpunkt der Aussiedlerpolitik gemacht und somit eine Kehrtwende vollzogen.

Der Bund hat im Haushaltsjahr 2002 insgesamt über 670 Mio. Euro für die Integration der Aussiedler zur Verfügung gestellt. Dabei setzen wir ein Instrumentarium ein, das aus vier Elementen besteht, wir sprechen auch von den "Vier-Säulen" der Integration: Sprachförderung, soziale Beratung und Betreuung, berufliche Eingliederung und gesellschaftliche Integration.

Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Der Bund hat im Jahre 2002 für die Sprachförderung der Aussiedler einschließlich der Eingliederungshilfen rd. 430,7 Mio. Euro bereitgestellt.

Im Entwurf des Zuwanderungsgesetzes ist die Sprachförderung für Aussiedler auf eine neue Grundlage gestellt werden. Danach ist vorgesehen, dass alle Zuwanderer mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus einen Integrationskurs erhalten. Der Integrationskurs sieht nicht nur die Sprachförderung, sondern auch eine Orientierung in der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte der Bundesrepublik Deutschland vor.

Es besteht ein bundesweites Netz von Einrichtungen zur individuellen Beratung und Betreuung von Aussiedlern, das durch Wohlfahrts- und Vertriebenenverbände unterhalten und vom BMFSFJ im Jahr 2002 insgesamt 39,6 Mio. Euro finanziell gefördert wurde.

Für die berufliche Eingliederung jüngerer Aussiedler stehen insbesondere die berufsvorbereitenden Maßnahmen zur Verfügung, die auf den Einstieg in eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz vorbereiten sollen.

Das Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit steht auch jugendlichen Aussiedlern offen. Der Aussiedleranteil bei Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung des Europäischen Sozialfonds liegt stets über 10 %.

Das BMI fördert gesellschaftliche Integration von Aussiedlern, indem diese verstärkt an örtliche Vereine herangeführt und in die sozialen Gemeinschaften eingebunden werden. Die Integrationsmittel des BMI konnten trotz aller Sparzwänge in den letzten Jahren stufenweise von umgerechnet rd. 16 Mio. 1998 Euro auf 26,907 Mio. Euro im Jahr 2002 erhöht werden.

Wir haben das Schwergewicht auf gemeinwesenorientierte und wohnumfeldbezogene Maßnahmen verlagert. In die Integrationsmaßnahmen werden vermehrt junge Menschen eingebunden. Darüber hinaus erproben wir in Modellprojekten neue Wege der Integrationsarbeit. Diese Erfahrungen werden wir auch bei der Integration aller Zuwanderer nutzen können.

Um vorhandene Ressourcen effektiver als bisher zu nutzen, müssen die Integrationsmaßnahmen stärker verknüpft werden. Diese Aufgabe sollen Netzwerke für Integration übernehmen. So werden an verschiedenen Orten Modellversuche zur Implementierung von Netzwerken gefördert, um die Bildung von kommunalen Netzwerken verstärkten. Projekte, die aus einem Netzwerk hervorgehen, werden mit Mitteln des BMI bevorzugt gefördert.

Ergebnisorientierte Verbesserung der Integration soll durch Integrationsverträge erreicht werden. Mit Integrationsverträgen sollen Rechte und Pflichten der Aussiedler geregelt werden (Kontraktmodelle). Hier geht es darum, den Grundsatz "Fördern und Fordern" durchzusetzen. Ich sehe darin das Modell der Zukunft.

Die ersten Ergebnisse dieser Modellprojekte sind vielversprechend. Diese werden konkrete Aufschlüsse über die Ausweitung der Integrationsverträge auch auf andere Zuwanderungsgruppen bringen. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der Kontraktmodelle hat ein erster, vorläufiger Kontrollgruppenvergleich positive Ergebnisse erbracht. Die Teilnehmer sind im Durchschnitt weiter als vergleichbare Kontrollgruppen. So sind z.B. ihre Sprachkenntnisse besser, sie nehmen von sich aus an gesellschaftlichen Angeboten teil.

Verstärkt macht sich insbesondere unter jugendlichen Aussiedlern das Problem der Drogeneinnahme breit.

Die bestehenden Drogenberatungsstellen sind in aller Regel nicht auf Migranten eingestellt. Die Erfahrungen aus den zurzeit 12 modellhaft durchgeführten Maßnahmen zur Drogenprävention sollen den Regeldiensten helfen, spezielle Angebote für die Aussiedler und sonstige Zuwanderer zu entwickeln.

In einer bundesweiten Schulungsmaßnahme für Justizvollzugsbeamte und Bewährungshelfer im Rahmen eines Workshops wird deren interkulturelle Kompetenz gestärkt.

Im Bereich des ehrenamtlichen Engagements und der Eigeninitiative unserer Bürger sehe ich eine weitere Verbesserungsmöglichkeit bei der gemeinsamen Integrationsarbeit.. Daher ist es sehr wichtig, die Ehrenamtlichkeit gerade auch im Aussiedlerbereich zu fördern und auszubauen.

Integration ist nicht nur Aufgabe der staatlichen Institutionen, Kirchen und Wohlfahrtsverbände. Sondern jeder Bürger ist aufgefordert, mitzuhelfen, sei es in der Nachbarschaft oder in seinem persönlichen Umfeld. Es ist wichtig, dass wir ein Bewusstsein der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung entwickeln. Schaffen wir es nicht, meine Damen und Herren, werden wir später größere finanzielle aber auch soziale Lasten tragen müssen, die mit einer fehlgeleiteten Integration verbunden sind. Deshalb wurden ab 2002 mit Integrationsmitteln des BMI solche Projekte bevorzugt gefördert, an denen ehrenamtliche Kräfte mitwirken. Es konnten bereits 15 derartige Projekte mit 535.000 Euro unterstützt werden.

Die Bundesregierung bekennt sich zur ihrer Verantwortung für die Angehörigen der deutschen Minderheiten in den Staaten des früheren Ostblocks. insbesondere in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Vom Bundesministerium des Innern wurden in der abgelaufenen Legislaturperiode von 1999 bis einschl. 2001 über 246 Mio. DM (über 125 Mio. Euro) für Hilfsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 002 waren es ca. 29,6 Mio. Euro. Schwerpunkte der Förderung sind die Russische Föderation, Kasachstan, Polen, Rumänien sowie Ungarn. Alle Maßnahmen werden mit den zuständigen staatlichen Organen in den Herkunftsländern sowie den gewählten Vertretern der Minderheiten abgestimmt. Für sechs Staaten wurden hierfür Regierungskommissionen gebildet.

Die Bundesregierung geht von etwa 2 Mio. Angehörigen deutscher Minderheiten in den Staaten des früheren Ostblocks in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa sowie in den mittelasiatischen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion aus. Davon sind deutschen Minderheiten zahlenmäßig an stärksten in der Russischen Föderation, in Polen, Kasachstan und Ungarn vertreten.

Ziel der Hilfen in den Herkunftsgebieten ist es, fortdauernde Benachteiligungen abzubauen und den Angehörigen der deutschen Minderheiten eine Lebensperspektive in ihren Heimatländern zu eröffnen.

Während bei der Vorgängerregierung die Förderung von Großprojekten und Infrastrukturmaßnahmen im Vordergrund stand, hat die jetzige Regierung seit 1998 alle Projekte mit dem Ergebnis auf den Prüfstand gestellt, dass große Wirtschafts- und Infrastrukturprojekte zu teuer, zu wenig effizient und weder im gewünschten Maße zu steuern, noch effektiv zu kontrollieren waren. Die erhofften Erfolge sind nur begrenzt eingetreten und kamen nur wenigen Menschen zugute. Der Bleibewille der Russlanddeutschen konnte somit nicht entscheidend gefördert werden.

Kernstück ist eine breitgefächerte Bleibehilfen vor Ort; nach dem Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe".

Im Mittelpunkt stehen dabei gemeinschaftsfördernde Maßnahmen mit den wesentlichen Elementen Begegnungsstättenförderung und dem außerschulischen Sprachunterricht (nur in Russland und Kasachstan). Sie bilden zusammen mit den kulturellen und bildungspolitischen Hilfen des Auswärtigen Amtes ein wesentliche Element der Hilfenpolitik unserer Regierung. Durch Förderung beim Aufbau von Jugendorganisationen, Programme zur beruflichen Fortbildung, Kinderfreizeiten und geeignete Maßnahmen in den Begegnungsstätten für junge Leute sollen die Anreize zum Bleiben der Jugendlichen und jungen Erwachsenen weiter verstärkt werden. Ein neuer Schwerpunkt der Begegnungsstättenarbeit sind berufliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Qualifizierungshilfen, wie z.B. Managementberatung. Hinzu kommen kleinere Wirtschaftshilfen (z.B. Existenzgründungsdarlehen) und ebenso medizinische und soziale Hilfen.

Einen neuen und guter Ansatz in der Hilfenpolitik bildet die verstärkte Nutzung kommunaler Partnerschaften zwischen deutschen Kommunen und ihren entsprechenden Partnern in den Herkunftsländern.

Die von uns konsequent verfolgte Neuorientierung der Hilfen zeigt Wirkung denn die Zuzugszahlen sind zwischen 1998 bis 2001 von 103.080 auf 98.484, d.h. um 9,5 % zurückgegangen. Im Jahr 2002 waren es noch 91.416 Personen. Auch die Antragszahlen nahmen von über 100.000 im Jahr 1998 auf ca. 83.800 in 2001 ab. Im Jahr 2002 wurden 66.833 Anträge gestellt.

Die Bundesregierung wird die Angehörigen der deutschen Minderheiten in den Herkunftsstaaten auch künftig im Rahmen der verfügbaren Mittel in den genannten Schwerpunktbereichen fördern, wobei der voranschreitende europäische Integrationsprozess zu berücksichtigen ist.

Meine Damen und Herren,

soviel zu unserer politischen Arbeit zum Wohle der Aussiedler und deutschen Minderheiten im Ausland. Wir werden diesen Weg konsequent fortführen. Wir setzen auf den Bleibewillen "vor Ort" und tun alles, um ihn zu stärken. Ich betone aber auch:

<ü>wer zu uns kommen will und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, ist jederzeit willkommen. Für diejenigen, die zu uns kommen, sind verstärkt Integrationsmaßnahmen notwendig, an denen sich die Spätaussiedler selbst aktiv beteiligen müssen.
 
 

Aktuelles

 
 
 
 
 
 
Unsere Kommunikationsplattform finden Sie bei daf-portal